Ich bin zwar nicht in der Praxis drin als Kleingewerbetreibender o.ä., aber belege an der Uni gerade im Schwerpunkt das Fach Steuerrecht und hoffe dir etwas weiterhelfen zu können.
Also: Du kannst in der Umsatzsteuer auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und ganz normal Umsatzsteuer abführen, wenn deine Umsätze 17.500 € nicht übersteigen (Beachte: Umsätze sind nicht gleich Gewinn). Die Regelung dazu findet sich in § 19 UStG.
Du kannst dann zwar Vorsteuer geltend machen (bezahlte Mehrwertsteuer abziehen), aber nur für die Dinge, die du für das Gewerbe brauchst. Außerdem wirst du soweit ich weiß monatlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt einreichen müssen und natürlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben müssen. Damit alles korrekt läuft, musst du darauf achten, dass deine Rechnungen korrekt sind, damit deine Auftraggeber die Vorsteuer abziehen können.
Außerdem musst du dir im klaren sein, dass du dann als Unternehmer tätig wirst mit allem was dazu gehört. Ich weiß nicht, wie es bisher war, denke aber jetzt mal an Stellen auf 400€ Basis oder sonstiges Angestelltenverhältnis. Dann müsstest du damit rechnen, dass du Gewährleistung übernehmen musst, schärfere Haftungsmaßstäbe gelten und du keinen andere Arbeitnehmervorteile mehr erhälst (ggf. Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung, bezahlten Urlaub, Krankenkasse etc.).
Einkommenssteuerlich ist klar, dass du dann sämtliche Einnahmen und Ausgaben deines Gewerbes nachweisen musst. Der Gewinn wird dann wie du schon sagtest beim Kindergeld berücksichtigt.
Ich weiß nicht, ob ich noch einige Vor- oder Nachteile vergessen habe, hoffe jedoch, dass ich etwas helfen konnte. (Man will sein "Gelerntes" ja auch mal weitergeben dürfen). Ob sich das ganze für dich lohnt, musst du selbst mal durchrechnen. Ich z.B. würde je nach Situation lieber auf ein paar Euro mehr verzichten und mir dafür den ganzen Bürokratieaufwand ersparen, weil mich das auf Dauer echt nerven würde.