Frage an (Klein)Gewerbeinhaber

t0b1

Admiral Special
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Hi! Vielleicht hat ja einer von euch ein Gewerbe bzw. Kleingewerbe angemeldet und kann mir mal ne Frage beantworten. Ich spiel auch mit dem Gedanken eines Kleingewerbes (arbeite regelmäßig für verschiedene Anbieter im Dienstleistungsbereich und da ist es einfach sinnvoller Rechnungen schreiben zu können).
Als Gewerbeinhaber kann man ja Mehrwertsteuer und Pipapo von der Steuer absetzen. Gilt dasselbe auch für ein Kleingewerbe oder hier nicht?

Merci und Grüße
 
Nein, da du sonst unter die Kleingewerberegelung fällst - 17.000 und ein paar gequetsche Jahresumsatz ist hier die Grenze. Hast eigentlich keinen Vorteil dadurch, nur das du dir die Vorsteuererklärungen sparst, die du monatlich abgeben musst. Wenn du wenig Umsatz machst wirst du aber auf Quartal oder Jahresabrechnung umgestellt.
 
Alles klar, danke! Vorteil ist für mich, dass mir meine Arbeitgeber auf diesem Weg mehr zahlen würden ;)

Über die imho 17.500 werde ich aber so oder so nicht kommen.

PS: Da ich noch unter 25 bin, wie wirken sich die Einnahmen im Nebengewerbe auf Kindergeld aus? Ich nehme an, die Einnahmen dort werden einfach zu den normalen Einnahmen auf der Lohnsteuerkarte addiert? Grenzwert ist ja glaube ich bei 8000€ und n paar zerquetschte / Jahr.
 
Peter1984 ich bin Gewerbetreibender. Soweit ich es kenne, kann man Mehrwertsteuer einnehmen und sie selber an das FA abführen. In dem Fall kann man auch etwas für deinen 1 Man Betrieb kaufen und die dadurch bezahlte MwSt (auch Umsatzsteuer genannt) abziehen. Lohnt sich aber nicht für jeden. Hier noch mal aber schwer verständlich:
gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
 
Ich bin zwar nicht in der Praxis drin als Kleingewerbetreibender o.ä., aber belege an der Uni gerade im Schwerpunkt das Fach Steuerrecht und hoffe dir etwas weiterhelfen zu können.

Also: Du kannst in der Umsatzsteuer auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und ganz normal Umsatzsteuer abführen, wenn deine Umsätze 17.500 € nicht übersteigen (Beachte: Umsätze sind nicht gleich Gewinn). Die Regelung dazu findet sich in § 19 UStG.

Du kannst dann zwar Vorsteuer geltend machen (bezahlte Mehrwertsteuer abziehen), aber nur für die Dinge, die du für das Gewerbe brauchst. Außerdem wirst du soweit ich weiß monatlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt einreichen müssen und natürlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben müssen. Damit alles korrekt läuft, musst du darauf achten, dass deine Rechnungen korrekt sind, damit deine Auftraggeber die Vorsteuer abziehen können.

Außerdem musst du dir im klaren sein, dass du dann als Unternehmer tätig wirst mit allem was dazu gehört. Ich weiß nicht, wie es bisher war, denke aber jetzt mal an Stellen auf 400€ Basis oder sonstiges Angestelltenverhältnis. Dann müsstest du damit rechnen, dass du Gewährleistung übernehmen musst, schärfere Haftungsmaßstäbe gelten und du keinen andere Arbeitnehmervorteile mehr erhälst (ggf. Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung, bezahlten Urlaub, Krankenkasse etc.).

Einkommenssteuerlich ist klar, dass du dann sämtliche Einnahmen und Ausgaben deines Gewerbes nachweisen musst. Der Gewinn wird dann wie du schon sagtest beim Kindergeld berücksichtigt.

Ich weiß nicht, ob ich noch einige Vor- oder Nachteile vergessen habe, hoffe jedoch, dass ich etwas helfen konnte. (Man will sein "Gelerntes" ja auch mal weitergeben dürfen). Ob sich das ganze für dich lohnt, musst du selbst mal durchrechnen. Ich z.B. würde je nach Situation lieber auf ein paar Euro mehr verzichten und mir dafür den ganzen Bürokratieaufwand ersparen, weil mich das auf Dauer echt nerven würde.
 
Alles klar, danke! Vorteil ist für mich, dass mir meine Arbeitgeber auf diesem Weg mehr zahlen würden ;)
Deshalb bleibt aber nicht mehr bei dir hängen, da die überschüssige Umsatzsteuer bei dem avisierten Umsatz in der Regel vierteljährig ans Finanzamt abgeführt werden muss. Allerdings haben Firmen mitunter Rechnungen mit MwSt. lieber, da die besser in ihr Rechnungswesen passen.
Außerdem sind das nicht deine Arbeitgeber, sondern deine Kunden. ;)

PS: Da ich noch unter 25 bin, wie wirken sich die Einnahmen im Nebengewerbe auf Kindergeld aus? Ich nehme an, die Einnahmen dort werden einfach zu den normalen Einnahmen auf der Lohnsteuerkarte addiert? Grenzwert ist ja glaube ich bei 8000€ und n paar zerquetschte / Jahr.
Keine Ahnung, ob es für das Kindergeld Sonderregelungen gibt (Ist es das Kindergeld für dich, da du noch in der Ausbildung bist?)

Bei der Einkommenssteuer wird der Gewinn zu deinem sonstigen Einkommen addiert und du zahlst dementsprechend Steuern. Einen Grenzwert gibt es dabei nicht.
 
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