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Gewerbe Anmelden wegen Ebay verkauf?
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Neo_the_Hacker
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Moin,
habe vor kurzem in einem Markt ein sehr günstiges Angebot (im Betrag von 50€) gefunden und gleich mehrere Artikel davon gekauft (ca. 20 Stück)
Jetzt verkaufe ich diese Artikel bei Ebay weiter.
Meine Frage dazu:
Muss ich für sowas gleich ein Gewerbe anmelden? Mache das ja nicht auf dauer, wenn die 20 Dinger weg sind ist wieder schluss.
Was sagt ihr dazu??
MFG
Neo
habe vor kurzem in einem Markt ein sehr günstiges Angebot (im Betrag von 50€) gefunden und gleich mehrere Artikel davon gekauft (ca. 20 Stück)
Jetzt verkaufe ich diese Artikel bei Ebay weiter.
Meine Frage dazu:
Muss ich für sowas gleich ein Gewerbe anmelden? Mache das ja nicht auf dauer, wenn die 20 Dinger weg sind ist wieder schluss.
Was sagt ihr dazu??
MFG
Neo
Psychodead
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Da du die Dinger ja schon mit der Absicht gekauft hast sie mit Gewinn weiter zu verkaufen müsstest du ein Gewerbe anmelden.
Bei 20 Teilen lohnt das natürlich nicht und dein Gewinn wäre sofort durch anfallende Gebühren und Zeitaufwand aufgebraucht.
Bei 20 Teilen lohnt das natürlich nicht und dein Gewinn wäre sofort durch anfallende Gebühren und Zeitaufwand aufgebraucht.
Spoonman
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Hi,
also das Betreiben eines Gewerbes setzt eine gewisse Dauerhaftigkeit voraus. Der Verkauf von 20 Artikeln dürfte wohl noch nicht als dauerhaft aufzufassen sein.
In meinen Augen besteht also keine Anzeigepflicht.
also das Betreiben eines Gewerbes setzt eine gewisse Dauerhaftigkeit voraus. Der Verkauf von 20 Artikeln dürfte wohl noch nicht als dauerhaft aufzufassen sein.
In meinen Augen besteht also keine Anzeigepflicht.
Neo_the_Hacker
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JO, das denke ich auch. Hoffe es ist auch wirklich so...
Dreadnaught
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Du musst damit deinen Lebensunterhalt bestreiten können, vorher gilt es nicht als Gewerbe.
grinder_1974
Vice Admiral Special
Du musst damit deinen Lebensunterhalt bestreiten können, vorher gilt es nicht als Gewerbe.
Entschuldigung, aber das ist, mit Verlaub gesagt, dummes Zeug.
Lt. § 15 (2) EStG liegen z. B. Einkünfte aus Gewerbebetrieb dann vor, wenn der Stpfl. eine
"selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt..."
ausübt.
Das UStG geht sogar noch einen Schritt weiter. Dort fehlt die Bedingung, eine Gewinnerzielungsabsicht zu haben, komplett.
Und gewerberechtlich kann man ein Gewerbe auch als Nebengewerbe ausüben.
Die entscheidende Frage, die sich im hier genannten Sachverhalt stellt, ist die, ob eine Nachhaltigkeit vorliegt oder nicht.
Zuletzt bearbeitet:
Charlie of FAF
Commodore Special
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Hallo zusammen,
@ grinder_1974: Völlig richtig. Selbstverständlich ist es völlig unerheblich, ob man damit seinen Lebensunterhalt finanzieren kann. Es gibt Millionen von Kleingewerbetreibenden in diesem Land, die sich etwas hinzuverdienen oder gar Verlust machen.
@Neo_the_hacker: Wir reden hier von deutlich mehr als eintausend Euro Umsatz. Dein EK lag ja schon bei eintausend Euro. Jedes Finanzamt wird Dir erklären, dass das im Bereich des gewerblichen Handels liegt. Deine einzige Hoffnung kann sein, dass sie Dich nicht erwischen. Aber gerade auf ebay schauen die Finanzbeamten häufig vorbei. Der richtige Weg wäre deshalb die Gewerbeanmeldung, die Steuern zahlen, wegen mir dann das Gewerbe wieder abmelden.
Ach ja, wenn ich nacheinander 20 Artikel verkaufe, dann ist das Nachhaltig! Ich kenne Gewerbetreibende, die ganze zwei Rechnungen im Jahr schreiben. Trotzdem müssen die ihre Steuern bezahlen (wie wir alle).
Greetz
@ grinder_1974: Völlig richtig. Selbstverständlich ist es völlig unerheblich, ob man damit seinen Lebensunterhalt finanzieren kann. Es gibt Millionen von Kleingewerbetreibenden in diesem Land, die sich etwas hinzuverdienen oder gar Verlust machen.
@Neo_the_hacker: Wir reden hier von deutlich mehr als eintausend Euro Umsatz. Dein EK lag ja schon bei eintausend Euro. Jedes Finanzamt wird Dir erklären, dass das im Bereich des gewerblichen Handels liegt. Deine einzige Hoffnung kann sein, dass sie Dich nicht erwischen. Aber gerade auf ebay schauen die Finanzbeamten häufig vorbei. Der richtige Weg wäre deshalb die Gewerbeanmeldung, die Steuern zahlen, wegen mir dann das Gewerbe wieder abmelden.
Ach ja, wenn ich nacheinander 20 Artikel verkaufe, dann ist das Nachhaltig! Ich kenne Gewerbetreibende, die ganze zwei Rechnungen im Jahr schreiben. Trotzdem müssen die ihre Steuern bezahlen (wie wir alle).
Greetz
Herr Jeh
Grand Admiral Special
Ich denke auch dass es (mal wieder) nur an der Nachhaltigkeit hängt.
Das Finanzamt wird sicher sagen das 20 Artikel nachhaltig sind.
V.a. wenn du die nach und nach verkaufst.
Ein Problem sehe ich aber eher darin:
Kunde X kauft einen Artikel.
Der Artikel gefällt ihm nicht. Er will den Artikel über das Widerrufsrecht zurückgeben, weil er gesehen hat, dass du den Artikel in Massen vertreibst und er deswegen davon ausgeht (und auch ausgehen kann), dass du gewerbsmässig handelst.
Du weigerst dich aber seinen Widerruf anzuerkennen, da du das ja in deinen Augen privat machst.
Da es sich ja um einen Verkaufswert von ~ 75 € handeln dürfte (50 € EK) wird der Kunde wohl hartnäckig bleiben.
Und dann?
Geht X auf Konfrontation und schwärzt dich beim Finanzamt an darfste $$ abdrücken.
Soll heissen:
Wo kein Kläger da kein Richter.
Aber gerade bei ebay wäre ich da mittlerweile vorsichtig.
@Lebensunterhalt Beispiel:
LOL.
Das wäre kewl.
Dann bräuchte ein Herr XYZ keine Steuern zu zahlen, weil er durch seinen Lebensstil einen Unterhalt von 1 Million am Tag verbrät für Drogen, Pussies etc....
Das Finanzamt wird sicher sagen das 20 Artikel nachhaltig sind.
V.a. wenn du die nach und nach verkaufst.
Ein Problem sehe ich aber eher darin:
Kunde X kauft einen Artikel.
Der Artikel gefällt ihm nicht. Er will den Artikel über das Widerrufsrecht zurückgeben, weil er gesehen hat, dass du den Artikel in Massen vertreibst und er deswegen davon ausgeht (und auch ausgehen kann), dass du gewerbsmässig handelst.
Du weigerst dich aber seinen Widerruf anzuerkennen, da du das ja in deinen Augen privat machst.
Da es sich ja um einen Verkaufswert von ~ 75 € handeln dürfte (50 € EK) wird der Kunde wohl hartnäckig bleiben.
Und dann?
Geht X auf Konfrontation und schwärzt dich beim Finanzamt an darfste $$ abdrücken.
Soll heissen:
Wo kein Kläger da kein Richter.
Aber gerade bei ebay wäre ich da mittlerweile vorsichtig.
@Lebensunterhalt Beispiel:
LOL.
Das wäre kewl.
Dann bräuchte ein Herr XYZ keine Steuern zu zahlen, weil er durch seinen Lebensstil einen Unterhalt von 1 Million am Tag verbrät für Drogen, Pussies etc....
Zuletzt bearbeitet:
Breaker10
Admiral Special
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Und pass schön auf die Steuern auf, immer angeben. Vor ca. 4 Monaten hat mein Bruder einen schönen Zettel vom Steuerprüfer erhalten, das er über 7000 Euro steuern nachzahlen muss wegen Ebay.... tjo, das hatte er seit Jahr 2000 nicht angegeben, jetzt hat er eben die sch... am Hals
Neo_the_Hacker
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Hi,
wir reden hier von insgesamt 1000€ EK und ca. 2000€ VK. Verstehe nicht wieso man für eine derart "kleine" Summe ein Gewerbe anzumelden hat? Vor allem weil das ja eine Ausnahme war und das eine gute Gelegenheit war. Wenn das so ist ist das doch wieder voll die Abzocke von diesem scheiss land....
MFG
Neo
wir reden hier von insgesamt 1000€ EK und ca. 2000€ VK. Verstehe nicht wieso man für eine derart "kleine" Summe ein Gewerbe anzumelden hat? Vor allem weil das ja eine Ausnahme war und das eine gute Gelegenheit war. Wenn das so ist ist das doch wieder voll die Abzocke von diesem scheiss land....
MFG
Neo
grinder_1974
Vice Admiral Special
Was hat das mit "Abzocke von diesem scheiss Land" zu tun? Geht´s noch? Das würde dir in fast jedem anderen Land auf dieser Erde, in dem es Steuergesetze gibt, passieren.
Es wäre doch ein Witz, wenn Du den Gewinn aus diesem Geschäft nicht versteuern müsstest, während jeder Arbeitnehmer brav seine Steuern bezahlt.
Fakt ist nunmal, dass Du mit diesem Geschäft einen Einkunftstatbestand verwirklichst und genauso wie jeder andere auch mit den Folgen leben musst. Und weil bei Dir mit Sicherheit nicht der Spitzensteuersatz greift, wird sich der Anteil der ESt, der auf dieses Geschäft entfällt, in Grenzen halten.
Es wäre doch ein Witz, wenn Du den Gewinn aus diesem Geschäft nicht versteuern müsstest, während jeder Arbeitnehmer brav seine Steuern bezahlt.
Fakt ist nunmal, dass Du mit diesem Geschäft einen Einkunftstatbestand verwirklichst und genauso wie jeder andere auch mit den Folgen leben musst. Und weil bei Dir mit Sicherheit nicht der Spitzensteuersatz greift, wird sich der Anteil der ESt, der auf dieses Geschäft entfällt, in Grenzen halten.
Zuletzt bearbeitet:
kRaZy
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nja kann denn nicht deine mutter eines von den dingern verkaufen, dein vater eines... dann noch dein kumpel
Spontan
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Ich wollte ja eigentlich einen konstruktiven Beitrag beisteuern, aber wenn ich mir das hier so durchlese ...
[_] Der Threadstarter hat google benützt
[_] Hier werden Informationen ausgetauscht
[_] Die Vorredner haben Ahnung von der Materie
[_] Der Threadstarter hat google benützt
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Neo_the_Hacker
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@ Spontan
Was soll mir deine Antwort sagen? Wieso soll ich google benutzt haben?
Zum Thema Steuern angeben:
Ich kann das schlecht irgendwo angeben, denn ich bin Azubi und zahle keine Steuern und mache demnach keine Steuererklärung. Desweiteren hab ich mir das ganze auch mit mehreren Leuten schlussendlich geteilt, sprich es liefen zwar alle Artikel auf meinen Namen aus, die Gelder wurden aber auf ein paar Personen aufgeteilt um z.B auch Gebühren bei ebay zu sparen...
Dafür muss ich ein Gewerbe haben??
MFG
Neo
Was soll mir deine Antwort sagen? Wieso soll ich google benutzt haben?
Zum Thema Steuern angeben:
Ich kann das schlecht irgendwo angeben, denn ich bin Azubi und zahle keine Steuern und mache demnach keine Steuererklärung. Desweiteren hab ich mir das ganze auch mit mehreren Leuten schlussendlich geteilt, sprich es liefen zwar alle Artikel auf meinen Namen aus, die Gelder wurden aber auf ein paar Personen aufgeteilt um z.B auch Gebühren bei ebay zu sparen...
Dafür muss ich ein Gewerbe haben??
MFG
Neo
Herr Jeh
Grand Admiral Special
Ich kann das schlecht irgendwo angeben, denn ich bin Azubi und zahle keine Steuern und mache demnach keine Steuererklärung.
Loel!
Das ist echtmal ne geniale Ausrede! 8)
Es stösst mittlerweile halt vielen Leuten (wie mir auch) extrem sauer auf wenn ständig Hinz und Kunz (hat jetzt mal nichts dirket mit dir zu tun!) meinen sich als Chefverkäufer aufspielen zu müssen (v.a. bei ebay) und sich aber einen Dreck um die damit verbunden Rechte und Pflichten zu kümmern (z.B. Gewährleistungsausschluss weil man manl eben 50 MP3-Player "privat" verkauft etc.).
Ich arbeite neben meinem Angstelltenverhältnis auch selbstständig und versteuere jeden Cent (muss aber auch zugeben, dass ich etwas mehr verdiene als du mit deinen 10 Türen). Aber es geht den meisten anderen, wie auch mir aber ums Prinzip.
grinder_1974
Vice Admiral Special
Neo_the_Hacker;2866892Ich kann das schlecht irgendwo angeben schrieb:Das ist das kleinere Problem. Es gibt keine Regelung, die Dir verbietet, als Azubi eine ESt-Erklärung abzugeben Wenn Du z. B. auf eine Bausparvertrag einzahlst, bist du sogar gezwungen, eine abzugeben, um die AN-Sparzulage zu beantragen.
Bei Dir hätte der Sachverhalt höchstwahrscheinlich sowieso zu keiner festzusetzenden ESt geführt, es sei denn Du verdienst im Rahmen Deiner Ausbildung überdurchschnittlich gut.
Charlie of FAF
Commodore Special
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Die Einkommenssteuer ist ja auch nur der lezte Schritt der Versteuerung. Vorher ist zumindest mal die Umsatzsteuer fällig, und zwar 16 Prozent, und zwar sofort! Auch bei Kleingewerbe. Ob darüber hinaus noch andere Steuern fällig sind, weiss i.d.R. nur ein Steuerfachmann vernünftig einzuorden, dürfte hier aber nicht der Fall sein.
Ob Azubi oder nicht spielt übrigens keine Rolle. In diesem Land herrscht Gewerbefreiheit, die gilt bei jedem Berufsabschluss und jeder Ausbildung. Man muss als Gewerbetreibender normalerweise nicht mal einen Schulabschluss haben. Bei Einkünften im Gewerbe musst Du übrigens auch eine Est-Erklärung abgeben.
Auf Rechnung Dritter so was zu machen, ist ziemlich naiv. Alle Ansprüche (Kunden, Mitbewerber, Finanzamt etc.) bleiben an Dir hängen. So was macht ein seriöser Geschäftsmann NIE UND NIMMER. Das Strohmannprinzip wird nämlich NIEMALS belohnt, zumindest nicht für den Strohmann.
Warum hier einige aggressiv werden bei derartigen Ansichten zu Steuern, Kaufrecht und was sonst noch alles dranhängt, ist doch hoffentlich klar, oder? Ich nehme mal an, Neo_the_Hacker ist noch sehr jung und sah (sieht) die Tragweite sienes Handelns nicht. Aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Und @Neo: Nochmal ganz deutlich: Ja! Dafür brauchst Du ein Gewerbe! Definitv! Da gibts nix zu verhandeln!
Greetz
Ob Azubi oder nicht spielt übrigens keine Rolle. In diesem Land herrscht Gewerbefreiheit, die gilt bei jedem Berufsabschluss und jeder Ausbildung. Man muss als Gewerbetreibender normalerweise nicht mal einen Schulabschluss haben. Bei Einkünften im Gewerbe musst Du übrigens auch eine Est-Erklärung abgeben.
Auf Rechnung Dritter so was zu machen, ist ziemlich naiv. Alle Ansprüche (Kunden, Mitbewerber, Finanzamt etc.) bleiben an Dir hängen. So was macht ein seriöser Geschäftsmann NIE UND NIMMER. Das Strohmannprinzip wird nämlich NIEMALS belohnt, zumindest nicht für den Strohmann.
Warum hier einige aggressiv werden bei derartigen Ansichten zu Steuern, Kaufrecht und was sonst noch alles dranhängt, ist doch hoffentlich klar, oder? Ich nehme mal an, Neo_the_Hacker ist noch sehr jung und sah (sieht) die Tragweite sienes Handelns nicht. Aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Und @Neo: Nochmal ganz deutlich: Ja! Dafür brauchst Du ein Gewerbe! Definitv! Da gibts nix zu verhandeln!
Greetz
grinder_1974
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Vorher ist zumindest mal die Umsatzsteuer fällig, und zwar 16 Prozent, und zwar sofort! Auch bei Kleingewerbe.
Nein, grade bei Kleingewerbetreibenden nicht.
Es gibt im UStG einen Ausnahmetatbestand für sog. Kleinunternehmer (§ 19 UStG). Diese sind von der Umsatzbesteuerung kraft Gesetzes ausgenommen. Eine Option zur Umsatzbesteuerung ist jedoch möglich.
Charlie of FAF
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Dann meld mal Dein Kleingewerbe an. Du wirst feststellen, dass diese Ausnahme auch wirklich eine ist. Die Finanzämter sind da inzwischen sehr rigide. Sie glauben Dir schlicht nicht, dass es sich um ein Kleingewerbe handelt und setzen eine Vorsteuer an.
Die Rechtslage hat sich in diesem Punkt in den letzten Jahren eher verschlechtert.
Im Übrigen verlöre er dadurch doch die Möglichkeit, die Mwst. auszuweisen, oder täusche ich mich da?
Greetz
Die Rechtslage hat sich in diesem Punkt in den letzten Jahren eher verschlechtert.
Im Übrigen verlöre er dadurch doch die Möglichkeit, die Mwst. auszuweisen, oder täusche ich mich da?
Greetz
grinder_1974
Vice Admiral Special
Deine Aussage stimmt so definitiv nicht.
Lies Dir mal bitte § 19 UStG an. Grundsätzlich ist diese Regelung für Kleingewerbetreibende bindend. Deswegen haben diese ja auch eine Optionsmöglichkeit zur Umsatzbesteuerung. Ob der Kleingewerbetreibende von dieser Option Gebrauch macht oder nicht, ist ihm überlassen.
Und, dass sich die Rechtslage verschlechtert hat, ist definitiv falsch. Den § 19 UStG gibt es bereits seit Beginn meiner steuerjuristischen Ausbildung (1993). Die Wertgrenzen sind klar a. a. O. definiert. Zumindest die Mandanten, die von uns steuerlich betreut werden, hatte noch nicht ein einziges Mal Probleme mit der og. Regelung. Warum auch? Es ist alles glasklar definiert, wie ich bereits geschrieben habe.
Problematisch sind die Fälle, in denen "mal eben" eine Ich-AG gegründet wird und der Ich-AGler nicht ordentlich steuerlich vertreten wird. In diesen Fällen kommt auf die Betreiber meistens ein Chaos zu, das sich gewaschen hat.
Was zugenommen hat, sind die Kontrollmöglichkeiten der Finanzverwaltung (Stichwort: UStliche Nachschau).
Und natürlich verliert der Kleingewerbetreibende die Möglichkeit, USt auszuweisen. Er schuldet ja auch keine USt, warum soll er dann USt ausweisen? Im Gegenzug ist auch kein Abzug von VorSt möglich. Das ist absolut systemkonform.
Die Entscheidung, zur USt zu optieren, ist jeweils eine Einzelfallentscheidung. Wenn keine hohen Anfangsinvestitionen anstehen und die Auftraggeber nicht zwingend den offenen USt-Ausweis verlangen, macht es in den meisten Fällen keinen Sinn zur Umsatzbesteuerung zu optieren.
Lies Dir mal bitte § 19 UStG an. Grundsätzlich ist diese Regelung für Kleingewerbetreibende bindend. Deswegen haben diese ja auch eine Optionsmöglichkeit zur Umsatzbesteuerung. Ob der Kleingewerbetreibende von dieser Option Gebrauch macht oder nicht, ist ihm überlassen.
Und, dass sich die Rechtslage verschlechtert hat, ist definitiv falsch. Den § 19 UStG gibt es bereits seit Beginn meiner steuerjuristischen Ausbildung (1993). Die Wertgrenzen sind klar a. a. O. definiert. Zumindest die Mandanten, die von uns steuerlich betreut werden, hatte noch nicht ein einziges Mal Probleme mit der og. Regelung. Warum auch? Es ist alles glasklar definiert, wie ich bereits geschrieben habe.
Problematisch sind die Fälle, in denen "mal eben" eine Ich-AG gegründet wird und der Ich-AGler nicht ordentlich steuerlich vertreten wird. In diesen Fällen kommt auf die Betreiber meistens ein Chaos zu, das sich gewaschen hat.
Was zugenommen hat, sind die Kontrollmöglichkeiten der Finanzverwaltung (Stichwort: UStliche Nachschau).
Und natürlich verliert der Kleingewerbetreibende die Möglichkeit, USt auszuweisen. Er schuldet ja auch keine USt, warum soll er dann USt ausweisen? Im Gegenzug ist auch kein Abzug von VorSt möglich. Das ist absolut systemkonform.
Die Entscheidung, zur USt zu optieren, ist jeweils eine Einzelfallentscheidung. Wenn keine hohen Anfangsinvestitionen anstehen und die Auftraggeber nicht zwingend den offenen USt-Ausweis verlangen, macht es in den meisten Fällen keinen Sinn zur Umsatzbesteuerung zu optieren.
Zuletzt bearbeitet:
Leg Dir mehrere i-Bäh-Kennungen zu und dann vertrödel das Zeug ohne großes Theater!
Mach ich doch auch so.
Wenn ich denn ganzen Krampf hier lese, wird mir wieder mal klar, warum hier im Land nichts mehr läuft.
Die einzelnen Schreiberlinge mögen ja in fachlicher Hinsicht recht haben, aber hier geht es um ein Kleinstgeschäft, was die Geringfügigkeitsgrenze noch lange nicht überschreitet.
Von daher fordere ich freien Handel für freie Menschen!
Mach ich doch auch so.
Wenn ich denn ganzen Krampf hier lese, wird mir wieder mal klar, warum hier im Land nichts mehr läuft.
Die einzelnen Schreiberlinge mögen ja in fachlicher Hinsicht recht haben, aber hier geht es um ein Kleinstgeschäft, was die Geringfügigkeitsgrenze noch lange nicht überschreitet.
Von daher fordere ich freien Handel für freie Menschen!
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Ich wäre hier vorsichtig. Ein Gewerbe muss sicherlich angemeldet werden. Ich hab das auch schon gehört mit den 5 Artikeln gleicher Art. Wenn ein Gewerbe angemeldet werden muss, dann kommt auch noch der Garantieaspekt dazu. Mein Tipp:
Lass jeweils drei Stück oder so von Bekannten verkaufen, dann umgehst du das halbwegs oder verkauf das ganze über einen recht langen Zeitraum
Lass jeweils drei Stück oder so von Bekannten verkaufen, dann umgehst du das halbwegs oder verkauf das ganze über einen recht langen Zeitraum
Bei EBay darf man auch als Privater meines wissens auch nicht mehr als 7 Artikel in der Woche verkaufen.
Ich würde einfach einen nach dem anderen rein setzten und darauf hinweisen, das du keine Garantie übernimmst.
Denn wenn du anfängst ein Gewerbe anzumelden, dann biste dein Gewinn gleich wieder los.
Mfg
Kenny
Ich würde einfach einen nach dem anderen rein setzten und darauf hinweisen, das du keine Garantie übernimmst.
Denn wenn du anfängst ein Gewerbe anzumelden, dann biste dein Gewinn gleich wieder los.
Mfg
Kenny
Bei EBay darf man auch als Privater meines wissens auch nicht mehr als 7 Artikel in der Woche verkaufen.
Ich würde einfach einen nach dem anderen rein setzten und darauf hinweisen, das du keine Garantie übernimmst.
Denn wenn du anfängst ein Gewerbe anzumelden, dann biste dein Gewinn gleich wieder los.
Mfg
Kenny
1. Von einem, der solche "Tricks" anwendet, würdest Du wahrscheinlich auch gern
kaufen, oder?
2. Gewerbe anmelden kostet nichts, die USt zahlt der Endkunde, die ESt fällt
abhängig vom JAHRESeinkommen an, dürfte hier also keine Rolle spielen, es sei
denn er liegt mit seinem GESAMTEN Einkommen über den Freibeträgen.
der Verwaltungsaufwand hält sich ebenfalls in Grenzen, da hier eine einfache
Einnahmeüberschussrechnung reicht.
Beiträge zur Sozialversicherung fallen nicht an.
Der Spruch "dann biste dein Gewinn gleich wieder los" ist also blanker Unsinn,
wahrscheinlich allerdings beruht dieser Unsinn auf Unwissenheit.
3. Der triftigste, schon genannte, Grund, warum auch dies nicht zu vernachlässigen
ist: Warum sollte Leute, die mit Handel Gewinne erwirtschaften steuerlich nicht
belangt werden, wo doch jeder Lohn- und Gehaltsempfänger das volle Programm
abdeckt: ESt, Sozialversicherungen, Soli? Herr Karstadt und Herr Aldi sollten demnach wohl auch nicht steuerpflichtig sein, oder wie?
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