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Recht am Eigenen Bild...
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DasBossInDaHaus
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Wie schauts eigentlich bei Auftragsfotos aus?
Welches Recht am Bild hat der Fotograf, welches Recht am Bild hat der Auftraggeber?
(Wenn vorher nichts vereinbart wurde)
Welches Recht am Bild hat der Fotograf, welches Recht am Bild hat der Auftraggeber?
(Wenn vorher nichts vereinbart wurde)
JKuehl
Grand Admiral Special
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- Windows 10 64 Bit
Welche Situation genau? Gib mal mehr Infos!
Wenns z.B. um Bewerbungsfotos geht hat die Bildrechte immer der Fotograf.
Wenns z.B. um Bewerbungsfotos geht hat die Bildrechte immer der Fotograf.
DasBossInDaHaus
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ich sollte (entgeldlich) eine (Laien-)Theater-Aufführung Fotografieren, und die Bilder dann ins Netz stellen.
Nu hab ich jedes Bild mit einem Wasserzeichen (klein links unten in der Ecke) mit einem copyrightzeichen und meinem Namen drin versehen. Das gefällt dem Auftraggeber nun nicht.
[Aber ich weiß es schlicht nicht. Desshalb frag ich hier mal lieber nach.]
@JKuehl: Blitzantwort! Daumen Hoch!
Nu hab ich jedes Bild mit einem Wasserzeichen (klein links unten in der Ecke) mit einem copyrightzeichen und meinem Namen drin versehen. Das gefällt dem Auftraggeber nun nicht.
[Aber ich weiß es schlicht nicht. Desshalb frag ich hier mal lieber nach.]
@JKuehl: Blitzantwort! Daumen Hoch!
Zuletzt bearbeitet:
JKuehl
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Dann mal etwas konkreter:
Die Bildrechte liegen bei dir, da du der Urheber ist. Anders verhalten würde es sich bei geschützten Werken (z.B. beleuchteter Eifelturm, den darfst du garnicht veröffentlichen - egal ob privat oder gewerbsmäßig!).
Das Recht am Bild wäre nur bei Einzelporträts gegeben bzw. bei Gruppen kleiner als 3 Personen. Dann dürftest du ohne Einwilligung der abgebildeten Personen die Fotos nicht veröffentlichen. Da du aber im Auftrag handelst müßte im Prinzip dein Auftraggeber von jedem Mitglied die Erlaubnis eingeholt haben. ich sehe das analog zu Partyfotos die abgebildeten Personen sind bei Ablichtung mit der Veröffentlichung einverstanden.
Fotos mit Wasserzeichen und Copyright sind unprofessionell und zu vermeiden! Ich würde so vorgehen: handle mit dem Auftraggeber aus, dass dein Name unter den Bildern steht, bei Mouseover angezeigt wird oder deutlich sichtbar über der Galerie. Orientiere dich an anderen Websites, Galerien oder Printmedien.
Dein Recht am Bild ist immer gegeben, egal ob mit oder ohne Copyright es sei denn du hast vetraglich alle Rechte abgetreten oder die Rechte explizit unter CC-Lizenz o.ä. gestellt. Wichtig ist, dass du dich als Urheber der Fotos identifizieren kannst - was du damit erreichst, dass du die Fotos in höherer als öffentlich erhälticher Auflösung archiviert hast, idealerweise natürlich unverändert aus der Kamera (in JPG oder noch besser RAW).
Beachte, dass das hier nur eine kurze Antwort ist und keineswegs 100% korrekt sein muss. Das Thema Bildrecht ist enorm komplex, und ich habe mich auch gerade erst vor 2 Wochen angefangen mich intensiver damit zu beschäftigen.
Die Bildrechte liegen bei dir, da du der Urheber ist. Anders verhalten würde es sich bei geschützten Werken (z.B. beleuchteter Eifelturm, den darfst du garnicht veröffentlichen - egal ob privat oder gewerbsmäßig!).
Das Recht am Bild wäre nur bei Einzelporträts gegeben bzw. bei Gruppen kleiner als 3 Personen. Dann dürftest du ohne Einwilligung der abgebildeten Personen die Fotos nicht veröffentlichen. Da du aber im Auftrag handelst müßte im Prinzip dein Auftraggeber von jedem Mitglied die Erlaubnis eingeholt haben. ich sehe das analog zu Partyfotos die abgebildeten Personen sind bei Ablichtung mit der Veröffentlichung einverstanden.
Fotos mit Wasserzeichen und Copyright sind unprofessionell und zu vermeiden! Ich würde so vorgehen: handle mit dem Auftraggeber aus, dass dein Name unter den Bildern steht, bei Mouseover angezeigt wird oder deutlich sichtbar über der Galerie. Orientiere dich an anderen Websites, Galerien oder Printmedien.
Dein Recht am Bild ist immer gegeben, egal ob mit oder ohne Copyright es sei denn du hast vetraglich alle Rechte abgetreten oder die Rechte explizit unter CC-Lizenz o.ä. gestellt. Wichtig ist, dass du dich als Urheber der Fotos identifizieren kannst - was du damit erreichst, dass du die Fotos in höherer als öffentlich erhälticher Auflösung archiviert hast, idealerweise natürlich unverändert aus der Kamera (in JPG oder noch besser RAW).
Beachte, dass das hier nur eine kurze Antwort ist und keineswegs 100% korrekt sein muss. Das Thema Bildrecht ist enorm komplex, und ich habe mich auch gerade erst vor 2 Wochen angefangen mich intensiver damit zu beschäftigen.
Zuletzt bearbeitet:
TommySZB
Grand Admiral Special
Zunächst ist zwischen dem Recht am eigenen Bild (ich wurde fotografiert) und dem Urheberrecht am Bild (ich habe fotografiert) zu unterscheiden.
Das Urheberrecht habe ich als Urheber immer. Es ist, anders als JKuehl sagt, auch nicht veräußerlich. Nutzungsrechte am Bild werden vertraglich vereinbart (abgetreten), alleine zu diesem Komplex könnte man diverse Seiten füllen, geregelt ist das ganze in §§ 31ff. UrhG.
Das Recht am eigenen Bild dagegen ist im KunstUrHG. Was du also fotografieren darfst bemisst sich nach §§ 22-24 KunstUrhG. Ein Recht am eigenen Bild hat man immer, es sei denn, es greift eine der Ausnahmen des § 23. Das ist das, was JKuehl meint. Die Grenze liegt aber keinesfalls bei 3 Personen. Die Frage ist, ob eben eine der Ausnahme vorliegt oder auch nicht. Wenn du veröffentlichst solltest du im Zweifel das Einverständnis haben. Fotografierst du minderjährige bei der Vorstellung, dann achte auf die Zustimmung der Eltern. Außerdem könnte die Ausnahme des § 23 Abs.1 Nr.3 KunstUrhG greifen. Das müsste man aber im Detail prüfen.
Gruss
Das Urheberrecht habe ich als Urheber immer. Es ist, anders als JKuehl sagt, auch nicht veräußerlich. Nutzungsrechte am Bild werden vertraglich vereinbart (abgetreten), alleine zu diesem Komplex könnte man diverse Seiten füllen, geregelt ist das ganze in §§ 31ff. UrhG.
Das Recht am eigenen Bild dagegen ist im KunstUrHG. Was du also fotografieren darfst bemisst sich nach §§ 22-24 KunstUrhG. Ein Recht am eigenen Bild hat man immer, es sei denn, es greift eine der Ausnahmen des § 23. Das ist das, was JKuehl meint. Die Grenze liegt aber keinesfalls bei 3 Personen. Die Frage ist, ob eben eine der Ausnahme vorliegt oder auch nicht. Wenn du veröffentlichst solltest du im Zweifel das Einverständnis haben. Fotografierst du minderjährige bei der Vorstellung, dann achte auf die Zustimmung der Eltern. Außerdem könnte die Ausnahme des § 23 Abs.1 Nr.3 KunstUrhG greifen. Das müsste man aber im Detail prüfen.
Gruss
Bei Partyfotos seh ich das anders. Ich handle zwar im Auftrag des Veranstalters und kann damit alle angestellten Fotografiern ohne die Einverständnis zu holen, aber nicht die Gäste. Diese sprechen mich an und ich zeig es ihnen dann noch nochmal oder ich mach Stimmungsfotos (die Leute die Abgelichtet werden bekommen das selten mit) und zeig es ihnen nachher ebenfalls. Angestellte können trotzdem einwände äußern, bsw. wenn eine Stripperin will das nicht alles zu sehen ist oder sie einfach das nicht wollen. Ebenso bei Gästen oder wenn der Veranstalter extrawünsche äußert.
Ein Wasserzeichen hat nichts mit unproffesionalität zu tun sonder damit das es die einzige effektive Variante ist seinen Bilder ein Wiedererkennungswert zu geben und sie zu schützen /(gut, Partyfotos sind meist nich so sehr schön ). Natürlich nur bei den Digitalen Medien. Ein Fotostudio schreibt einfach nur in die EXIF´s was rein und gut ist.
Die Rechte am Bild hast du wenn du sie nicht abgetreten hast oder die Rechte am Motiv schon bei jemand anderem liegen.
Ein Wasserzeichen hat nichts mit unproffesionalität zu tun sonder damit das es die einzige effektive Variante ist seinen Bilder ein Wiedererkennungswert zu geben und sie zu schützen /(gut, Partyfotos sind meist nich so sehr schön ). Natürlich nur bei den Digitalen Medien. Ein Fotostudio schreibt einfach nur in die EXIF´s was rein und gut ist.
Die Rechte am Bild hast du wenn du sie nicht abgetreten hast oder die Rechte am Motiv schon bei jemand anderem liegen.
[MTB]JackTheRipper
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Das stimmt so auch nicht ganz. Bei uns in der Gegend gibt es einige Locations, bei denen du mit Eintritt zustimmst, dass von dir Fotos gemacht und veröffentlicht werden dürfen. Das ist auch extra groß ausgeschrieben. Sobald Hausrecht vorhanden ist sollte das auch legitim sein.Bei Partyfotos seh ich das anders. Ich handle zwar im Auftrag des Veranstalters und kann damit alle angestellten Fotografiern ohne die Einverständnis zu holen, aber nicht die Gäste. Diese sprechen mich an und ich zeig es ihnen dann noch nochmal oder ich mach Stimmungsfotos (die Leute die Abgelichtet werden bekommen das selten mit) und zeig es ihnen nachher ebenfalls.
Antarctica
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Da fällt mir wieder ein: Warum mögen Blondinen Gewitter? 8)
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