Schuldfrage Fahrradunfall

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Lord Bainzer

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Hallo liebe Forengemeinde. Gestern hats mich dann auch mal wieder erwischt. Auf dem Weg zur Arbeit stieß ich frontal (mit ca. 30 km/h) mit einem Auto zusammen, stieg über die Motorhaube ab und kam dann mit schmerzverzerrten Gesicht auf dem Asphalt zum Liegen.

Naja, nebem einer leichten Becken- und Ellbogenprellung, einigen mehr oder minder schweren Asphaltflechten ist zum Glück nichts schlimmeres passiert (hatte auch einen guten Helm auf). Dadurch das es ein Wegeunfall war und auch ein Passant das ganze beobachtet hat, welcher gleich den Krankenwagen und die Polizei informierte, musste das Ganze natürlich amtlich festgehalten werden. Allerdings habe ich davon nicht viel mitbekommen, da ich sofort in den Krankenwagen gehieft und ärztlich untersucht und versorgt wurde. Anschließend wurde ich zur Notaufnahme ins Krankenhaus gefahren, so dass ich mich weder mit der Polizei noch mit der Autofahrerin eingehender unterhalten konnte. Als ich dann am Nachmittag mein (demoliertes) Rad von der Wache abholte, konnte mir der Beamte auch nichts näheres zur Schuldfrage erzählen und verwies mich auf einen kommenden Brief oder ein Telefonat der zuständigen Beamten, die den Unfall aufgenommen haben.

Nun also zu meiner Frage wer denn jetzt (oder zu welchen Anteilen) Schuld an diesem Unfall trägt (wird u.a. auch für die BG des AG benötigt, welche aufgrund des Wegeunfalls hier einspringt).

Es trug sich so zu: Jeden Tag passiere ich eine Brücke, die über die Stadtautobahn führt und seit ca. 2 Monaten für Auto und Co komplett gesperrt ist (Brückensanierung). Das müssten die meisten dann früher oder später auch mal mitbekommen haben, zumal es sehr deutlich mehrfach ca. 2 km vor der Sackgasse ausgeschildert wird. Nichtsdestotrotz, schaffen es immer wieder, zumeist sogar ortskundige Autofahrer, diese Schilder zu übersehen und bleiben dann verdutzt vor der Brückenbaustelle stehen. Vor der Brücke befindet sich direkt eine Auffahrt auf die Stadtautobahn, die aber auch schon lange gesperrt ist. Diese wird dann meist als Wendemöglichkeit genutzt, passt auch - großer Wendekreis möglich und kein Gefährdungspotential.

Nun musste ich gestern allerdings feststellen, dass nicht alle Autofahrer so helle sind diese Möglichkeit zum Wenden auch zu Nutzen, denn als ich die Brücke mit dem Rad runterfuhr, versuchte doch allen Ernstes eine junge Dame direkt vor der Brückenbaustelle auf der Strasse zu wenden, hat mich übersehen bzw. meine Geschwindigkeit unterschätzt und ist dann bei diesem Wendemanöver mit mir zusammengestoßen. Ich habe die junge Dame in ihrem Stadtauto nicht übersehen, es hatte allerdings den Anschein, als ob sie Anhalten würde um mich vorbei zu lassen, was sich dann aber als falsch herausstellte, da sie kurz darauf unvermittelt wieder Gas gab, wodurch sich dann unsere Fahrwege kreuzten. Zeit zum Reagieren/Ausweichen/Bremsen blieb mir hier dann auch nicht mehr.

Auf den ersten Blick scheint die Schuldfrage also relativ einfach zu sein, wird dann aber wieder etwas fraglicher, als ich den Polizeibeamten bei der Befragung der Autofahrerin sagen hörte, ich (also der Radfahrer) sei schliesslich auf der falschen Seite gefahren. Das ist auch soweit richtig, nur ist die komplette Brücke bis auf den linken Fußgänger-/Radweg komplett gesperrt, wodurch sich gar keine andere Möglichkeit ergibt als diesen zu nutzen. Nun meinte der Beamte ausserdem noch, dass ich hätte absteigen müssen und das Rad über die Brücke hätte schieben müssen (was allein in den 5 Minuten wo die Polizei am Fuß der Brücke stand auch mind. 3 anderen Radfahren nicht geläufig gewesen sein muss). Nun existiert am Beginn der Brücke nur ein Zeichen, dass die Fußgänger die andere Strassenseite benutzen müssen, aber kein Hinweis darauf, dass Radfahrer hier abzusteigen haben...

Wie sieht denn das Ganze jetzt aus? Bekomme ich eine Teilschuld oder worauf läuft das jetzt hier hinaus?
 
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Wenn die Brücke für Fahrzeuge gesperrt ist und ein Schild darauf hinweist das Fußgänger die andere Seite des Wegen zu nutzen haben, bist du dann mit 30km/h auf dem Fahrrad ein Fußgänger oder ein Fahrzeug, für das die Brücke gesperrt ist?

Nebenbei ist es verdammt mutig die Situation zu erkennen und trotzdem mit Topspeed darauf zu vertrauen, das der Autofahrer einen permanenten 360° Blick hat, während er das Auto wendet.

PS:
Gute Besserung!
 
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Es sind jetzt erstmal 2 Dinge voneinander zu Trennen:
1. Polizei
2. Versicherung

Die Polizei interessiert sich nur für die STVO. Wenn das Auto dir die Vorfahrt genommen hat oder du dem Auto gibts die entsprechenden Strafen lt. Bußgeldkatalog. Wenn ihr einen Zeugen habt wird der Maßgeblich an der Klärung beteiligt sein.
Die Versichung interessiert sich nur für den Schaden, an dir, deiner Kleidung, deinem Rad, usw. Die Gegnerische um die Schäden an ihrem Kunde/Fahrzeug. Die Klären jetzt die Schuldfrage. Die Aussagen der Polizei haben mit der Schuldfrage der Versichung erstmal nichts zu tun. Es kann sein das hier irgeneiner einem anderen die Vorfahrt genommen hat, dafür Punkte kassiert, der andere aber den Schaden trägt wegen irgendwelchen Umständen.

Ohne den Ablauf zu kennen und Versicherungsexperte/Anwalt zu sein wird dir hier niemand helfen können.

VG

EDIT: Kleiner Tipp: I.d.R. hat man bei Verwicklungen mit anderen Verkehrsteilnehmern das Recht sich einen Anwalt zu nehmen. Die Kosten übernimmt i.d.R. die gegnerische Versicherung.
 
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Danke.

Naja wie schnell ich war tut bei der Frage erstmal nichts zu Sache und muss auch keiner erfahren oder kann mir das nachweisen. Fakt ist nun mal, dass man als (sportlicher) Radfahrer den Brückenschwung gern auf die ebene Strasse mitnimmt. Ich gehe also nicht davon aus, dass die Brücke generell für Radfahrer gesperrt ist, sonst würde da auch ein entsprechendes Schild stehen. Es ist auch ein kombinierter Fuß-/Radweg (andere Farbgebung der Steine/Oberfläche).

Zur Situation: Klar war da schon ein Teil Risikobereitschaft am Start, aber ich bin ja nicht mutwillig aufgefahren um mich selbst und mein Eigentum zu schädigen, sondern weil ich vermutet habe, dass mich die Dame gesehen hat. Sie ist ja auch angehalten, fuhr dann aber sofort wieder los - also entweder zeitlich sehr kurz angebunden (Brückensperrung macht das auch nicht unbedingt angenehmer) und/oder meine Geschwindigkeit unterschätzt und hat gemeint, dass sie das Wendemanöver noch vor mir abschließen kann.

@BigRick

Ich verlange ja auch keine vollumfaßende Rechtsaufklärung, sondern nur die Frage wegen der angeblich falschen Straßenseite und dem Absteigen vom Rad, was ich so nicht ganz nachvollziehen kann. Denn wenn dieser Umstand sich als unwahr herausstellt, gibt es an der Schuldfrage denke ich überhaupt keine Zweifel mehr, da mir die Dame bei ihrem riskanten Wendemanöver die Vorfahrt genommen hat, ohne das ich irgendwelche Fehler gemacht hätte, also eine Teilschuld bekommen könnte.
 
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Die Frage, on gespeert oder nicht gespeert ist erstmal nicht so wichtig für die Schuldfrage. Die Frage ist vielmehr, hast du dich an die STVO gehalten, also angemessene Geschwindigkeit, den Radweg benutzt oder am Fahrbahnrand gefahren etc. Das du vermutest hast, das die Dame dich gesehen hat und du darauf hin unvermindert deine Fahrt vortgesetzt hast ist schon ein wenig fragwürdig. Normalerweise herscht so etwas wie orauschauende Fahrweise. Die Frage die sich stellt, wie weit war das Auto von dir entfernt und war es aus deiner 100% klar ersichtlich, dass dich der andere Verkehrsteilnehmer auch gesehen hat?
Wäre der Unfall zu vermeiden zu gewesen, wenn du abgebremst hättest um die "Gefahrenstelle" zu passieren?
Auch wenn die Strecke für den allgemeinen Straßenverkehr gespeert ist, dann hat der KFZ Fahrer auch dort nichts zuz suchen. Du, als Verkehrsteilnehmer, für den die STVO gilt aber ebensowenig, es sei denn es gibt dafür eine beschilderte AUsnahmereglung, wie z.B. für Fußgänger und Radfahrer passierbar.
Ich denke, eine kleine Teilschuld hast du schon, ohne jetzt moralisch werden zu wollen. Aber die Schuld oder nicht ist für die BG als Anerkennung eines Wegeunfalles unerheblich.
Da warscheinlich keine bleibenden Schäden bei dir verbleiben, wird die BG höchstens, wenn vorhanden einen Verdienstausfall bezahlen.
Zivilrechtlich sieht die Sache anders aus. Kommt drauf an, was der Zeuge und der andere Unfallteilnehmer aussagt und wie dort die Rechtslage bezügl. der Befahrbarkeit ist.
Nur weil es für KFz gespeert ist, ist es kein Freibrief für Radfahrer die STVO zu mißachten (soll keine Unterstellung sein).
Warte erstmal ab, was von der Polizei kommt, melde den Unfall an die BG und an deine private Haft oder/und Unfallversicherung und lasse alles weitere auf dich zukommen. Hier wird dir anhand der mauen Fakten keiner was garantieren können. Und gute Besserung von meiner Seite aus. ;-)
 
Wenn du mich fragst, kannst du mit einer Teilschuld noch froh sein.
Ihr beide habt die Baustelle trotz Verbots mit einem Fahrzeug befahren.
Die Frau befand sich in einem Wendemanöver. Wichtig ist aber, es war, wenn ich dich richtig verstanden habe, NICHT abgeschlossen.
Du hast versucht, sie mit relativ hoher Geschwindigkeit während des noch nicht abgeschlossenen Wendemanövers zu umfahren.
 
... sondern weil ich vermutet habe, dass mich die Dame gesehen hat. Sie ist ja auch angehalten, fuhr dann aber sofort wieder los...

Was aber kein Beweis ist, das sie dich gesehen hat. EIn kurzes Anhalten kann x verschiedene Gründe haben. Nur du hast es für dich so interpretiert, das sie dich gesehen hat und das war falsch, sonst hätte es den Unfall nicht gegeben. Ich frage mich dennoch, warum man angesichts einer Gefahr auf andere vertraut, anstatt etwas den Speed rauszunehmen.
Irgendwie kommt mir das verdammt bekannt vor bei Radfahrern...
 
Das kann man so per Ferndiagnose wahrscheinlich nur falsch beantworten wenn der Radweg allerdings nicht in beide Richtungen ausgeschildert ist und das Schild für die Nutzung der anderen Seite tatsächlich nur für Fußgänger ist müsste man das Rad allerdings wohl rein rechtlich gesehen wirklich über die Brücke schieben.
 
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Habe gerade die Info zur Baumaßnahme nachgeschaut: Frei passierbar für Fußgänger und Radfahrer. Vollsperrung nur für KFZ usw. -> ich als Radfahrer durfte die Brücke also benutzen (was nebenbei auch alle anderen Radfahrer machen).
 
Dennoch hättest du warten müssen, bis ihr Wendemanöver abgeschlossen ist und damit jede Gefahr ausgeschlossen ist.
Dann wird "sie" evtl. eine Teilschuld bekommen.
 
Also erstmal hatte ich Vorfahrt. Wenn dann hätte sie warten müssen bis ich passiert bin. So siehts rein verkehrsrechtlich aus.
Allerdings gilt in der STVO auch der Leitsatz zur gegenseitigen Rücksichtnahme. Deshalb habe ich ja gewartet wie die Frau reagiert und bin nicht mutwillig aufgefahren. Erst als sie Andeutungen gemacht hat mich (vorfahrtsgemäß) vorbeizulassen, habe ich den Bremsvorgang nicht eingeleitet und bin stattdessen weitergefahren. Klar hätte ich da auch aus Prinzip ne Vollbremsung hinlegen können, nur morgens auf dem Weg zur Arbeit ist man dann auch etwas risikobereiter wenn der Zeitstift drückt.
 
Wenn du dich einer gefährlichen Situation näherst hast du keine Vorfahrt!
 
Das ist mir neu. Würde ja bedeuten, dass wenn ein aus einer Seitenstraße rausfahrendes Auto durch zu Weites Einfahren in die Vorfahrtsstraße jedesmal eine gefährliche Situation heraufbeschwören könnte, wodurch er dann auch Vorfahrt hätte...oder wird dann die Vorfahrt durch Winken/Nicken untereinander kommuniziert und keiner hat hier rein rechtlich gesehen Vorfahrt - klingt ganz schön absurd, automatisches Abgeben der Vorfahrt durch Heraufbeschwören einer Gefahrensituation.

Außerdem geht es hier nicht eher um den Punkt wer im Falle einer normalen Verkehrssituation Vorfahrt gehabt hätte?
 
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Dann hast du jetzt was gelernt.
Das, was du gemacht hast, nennt man dann, Vorfahrt erzwingen.

Aber ich habe das so verstanden, dass ihr beide auf "ihrer" Straßenseite zusammengestoßen seid.
Wieso hattest du auf "ihrer" Seite Vorfahrt?

---------- Beitrag hinzugefügt um 14:45 ---------- Vorheriger Beitrag um 14:38 ----------

Außerdem geht es hier nicht eher um den Punkt wer im Falle einer normalen Verkehrssituation Vorfahrt gehabt hätte?
Richtig, es geht darum, dass du nicht abgewartet hast, bis du die Gefahrenstelle gefahrlos (für dich und ANDERE) passieren konntest.
 
Ich mache gleich mal eine ungefähre Zeichnung wie die Situation aussah. Ich glaube das gibt es hier ein paar Missverständnisse.

Zur eigentlichen Frage mit dem Absteigen: Hätte hier dann nicht folgendes Schild am Anfang der Baustelle stehen müssen?

Radfahrer_Fussgaenger.jpg
 
Ich sehe keinen Grund warum man da absteigen müsste.

Warum warst du der Annahme gesehen worden zu sein?
 
Eben, hält sich sonst auch keiner dran. Der Polizist meinte aber, dass wenn man als Radfahrer durch Hindernisse/Baustellen gezwungen ist den Radweg der anderen Strassenseite zu benutzen, dass man dann absteigen muss. Habe ich so auch noch nicht gehört...deshalb frage ich ja nach.

Hier eine Draufsicht vom "Tatort":

tatortrjjje.jpg
 
Ok, das stellt die Situation ja nocheinmal in ein ganz anderes Licht.
Ich hatte das so verstanden, dass sie vor dir war und dabei war, in 3 Zügen zu wenden und ihr wärt dann bei ihrem letzten Zug frontal zusammengestoßen.
So hat "sie" 2mal deine Spur gekreuzt und dabei offenbar nicht die nötige Vorsicht walten lassen.
 
Also erstmal hatte ich Vorfahrt.

Wenn du dich einer gefährlichen Situation näherst hast du keine Vorfahrt!

Nochmal: Es sind zwei Dinge zu trennen: Wenn du lt. STVO Vorfahrt hattest, bekommt der Unfallgegner die Punkte. Das ist aber nicht unbedingt erheblich für die Versicherungsfrage und eine eventeulle Teilschuld. Eine Teilschuld kann auch aus einem nicht STVO konformen Fahrzeug entstehen, ungenügender Schutzkleidung, fehlbedienung des Fahrzeugs, und was es alles noch für Urteile dazu gab. -> Ab zum Anwalt!

Die genannten 30kmh sind GESCHÄTZT! Auf dem Fahrrad fühlen sich 30kmh an wie im Auto 60, daher könnten es auch nur 20kmh gewesen sein oder auch 18 oder 36,367862. Wer weiss das schon. Für die Versicherung wie auch die Polizei unerheblich. Wenn du mit 90kmh Jemanden der von einer Nebenstaße kommt, wo 30 erlaubt sind, im Abbiegevorgang reindrischst, frisst der abbiegende nach STVO die Punke (Erfahrungswert). Erst die Versicherung wird dann nach Gutachten eine zu hohe Geschwindigkeit ermitteln können und eine Teilschuld vergeben (oder auch nicht).
Kurzum: Die Geschwindigkeit der Versicherung wie auch der Polizei wahrscheinlich in dem Fall Wurst.

@altesocke: Was eine gefährliche Situation ist, kann man nachher immer besser beurteilen. Ein stehen Fahrzeug, welches mich augenschienlich durchlassen will, zähle ich da nicht dazu.

VG
 
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Japp, genau so sehe ich das auch. Und sie muss mich einfach gesehen haben bei so einem Manöver. Deshalb gehe ich einfach davon aus, dass sie es (auch) eilig hatte und noch vor mir rum wollte (und dazu noch meine Geschwindigkeit unterschätzt hat). Klar war ich in Augen vieler anderer mit 30 vielleicht ein wenig zu schnell, aber wenn sie mich hätte passieren lassen, wäre auch gar nichts geschehen. Für das nächste Mal bin ich jedenfalls vorbereitet...man muss halt wirklich immer mit allem rechnen auf Deutschlands Straßen.

Die Frage wegen dem Absteigen kannst du mir aber auch nicht beantworten?

@BigRick

Ich habe einen Tacho am Rad..waren also nicht geschätzt sondern abgelesen und Erfahrungswerte.
 
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Jede Situation, die durch das beharren auf seine Vorfahrt zu einem Unfall führen kann ist grundsätzlich gefährlich. Da spielt es erstmal überhaupt keine Rolle, warum jemand einem die Vorfahrt "genommen" hat.
Wenn man bei "genommener" Vorfahrt keine Chance hatte den Unfall zu vermeiden ist man im Recht.
Wenn man den Unfall z.B. durch Bremsen, Anhalten, Warten usw. leicht hätte vermeiden können und hat den Unfall verursacht weil man seine "genommene" Vorfahrt wieder zurückerobern wollte, hat man kein Recht. Einer der Gründe, warum z.B. der Reisverschlußverkehr nicht klappt.
 
Ich würde mir da keine großen Sorgen machen. Wenden ist an dieser Stelle offensichtlich nicht erlaubt. Macht man es trotzdem hat man eine erhöhte Sorgfaltspflicht (so wie auch z.b. beim Rückwärtsfahren), kreuzen Radwege die eigene Fahrbahn sowieso. Das Frauchen hätte also besser genauer geschaut bevor es losgefahren ist. Wenn überhaupt trifft dich eine kleine Teilschuld, wobei die Beschilderung für den Radweg ja nach deinen Ausführungen alles andere als klar war. Da hat dann die Stadt gepennt.
 
Also wenn nicht ausdrücklich ein Schild mit "Radfahrer absteigen" am Beginn der Baustelle steht, muss man das auch nicht? Es hatte sich beim Polizisten so angehört als ob das so vorgeschrieben ist (also auch ohne Schild).
 
@Lord Bainzer
mein letzter Post war eigentlich an Big Rick gerichtet, trifft aber auch auf deine Situation zu.
Wenn du den Unfall nicht vermeiden konntest, bist du aus dem Schneider.
Die einzige Chance, die sie hat ist, dass sie dir vorwirft, dass du den Unfall deshalb nicht vermeiden konntest (also mitverursacht hast), weil du mit dem Rad "gefahren" bist.
Ich sehe aber jetzt auch keinen Grund, warum du das Rad hättest schieben müssen.
 
Also wenn nicht ausdrücklich ein Schild mit "Radfahrer absteigen" am Beginn der Baustelle steht, muss man das auch nicht? Es hatte sich beim Polizisten so angehört als ob das so vorgeschrieben ist (also auch ohne Schild).
Kann man schwerlich sagen wenn man nur das Bild von Oben hat. Hier bei uns ist es zumindest ausgeschildert wenn Radwege über Brücken führen auf denen man abzusteigen hat. Aber selbst wenn du hättest absteigen müssen ist das kein Freibrief dich über den Haufen fahren zu dürfen.
 
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