Schuldfrage Fahrradunfall

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Die Autofahrerin war evtl. der Annahme das du abbiegen wolltest und nicht gerade aus weiterfahren. Das sind genau solche Fälle wieso ich Radwege innerstädtisch für so gefährlich halte, man wird nicht vom Verkehr wahrgenommen. Wie sich die Rechtslage mit dem befahren der anderen Straßenseite verhält weiß ich nicht.

http://www.adfc-nrw.de/kreisverbaen...nachrichten/ausgabe-32003/runter-vom-rad.html

Es gibt auch keine Rechtsvorschrift, die es den Straßenverkehrsbehörden erlauben würde, Radfahrer zum Schieben zu zwingen. Die Straßenverkehrsordnung spricht nur im Zusammenhang mit dem Abbiegen in § 9 Abs. 2 StVO das Absteigen von Radfahrern an. Dort dient es aber der Erfüllung der Wartepflicht, und enthält kein Schiebegebot oder anderes Verkehrsverbot für Radfahrer.
 
Das ist gut. Also selbst wenn dieses Schild da gewesen wäre, wäre es rechtswidrig (ob mit oder ohne Zusatzschild für Rad-/Gehweg).
Es gibt also keine Rechtsgrundlage, die mich gezwungen hätte an dieser Stelle das Rad zu schieben. Da muss der Beamte wohl nochmal auf die Schulbank. :)

Na mal sehen wies ausgeht...
 
Wenn du nocheinmal in der Ecke bist, mach doch mal ein paar Bilder von der Beschilderung.
(vor allem, die aktuelle Baustellenbeschilderung)
 
Kann ich und werde ich auch machen (auch für mich selbst). Bin aber ab heute erstmal für eine Woche krank geschrieben und muss morgen zum Röntgen (haben die in der Notaufnahme nicht für nötig erachtet). Aber wenigstens wirken die Schmerzmittel gegen die Prellungen recht gut.
 
Die Frage nach dem Rechtsfahrgebot finde ich in dem Zusammenhang allerdings auch interessant. Du musst ja "möglichst weit rechts fahren". Ist die Baustellenabsperrung so, dass du so wie du gefahren bist "möglichst weit rechts" warst?
 
Ja, wäre ich noch weiter rechts gefahren, hätte ich die Baustellenabsperrung rasiert. Links oder mittig fahren geht auch meist gar nicht, weil einem ja häufig auch andere Radfahrer/Fußgänger auf der Brücke entgegenkommen.
 
Du bist mit 30 Sachen auf dem Rad unterwegs an einer Stelle, wo weißt, dass dir andere Radfahrer und Fußgänger gefährlich nahe entgegen kommen?!?
 
Natürlich nicht wenn ich durch meine Fahrweise andere gefährden würde. Zum fragwürdigen Zeitpunkt war die "Abfahrt" allerdings leer. Es gebietet einem ja schon der gesunde Menschenverstand das wenn einem eine Mutti mit Kind entgegen kommt, dass man da dann auch langsamer und vorsichtiger fährt, gerade auch weil Kinder teilweise unberechenbar reagieren (gleiches gilt auch für Herrchen+Hund, gerade mit Leine -> da greift dann auch der Selbstschutz).
 
Und wenn da ein Auto seltsame Kreise zieht nicht?!?
 
Nicht wenn es den Anschein hat das der Autofahrer Anstalten macht mich gesehen zu haben und dementsprechend reagieren zu wollen.
Aber wieso die Fragestunde? Bin wohl wieder so ein rücksichtsloser Bikerowdy in deinen Augen, der die armen Autofahrer terrorisiert. Danke, aber nein.

Wenn ich dafür im Gegenzug mal ein paar Stories zum besten geben würde, wie die Autofahrer (oder besser gesagt die Minischumis) einen als Radfahrer teilweise schneiden, riskant und knapp überholen, einen blockieren und sich dann noch im Recht fühlen, my car is my castle an der Heckscheibe haben usw.usf. dann würde ich erst einen Verleger fragen müssen.
 
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Nein - es geht mir um dich. Habe genug Erfahrung als Radler und als Autofahrer, dass ich die Problematik kenne. Der Radler fühlt sich aufgrund seiner Wendigkeit überlegen und der Autofahrer wegen des dicken Blechs. Im Ernstfall hilft aber meist eher Letzteres. Außerdem überschätzt man als Radler oft die Aufmerksamkeit der Autofahrer, da man selber aufgrund der höheren körperlichen Aktivität auch geistig wacher ist. Und darum ergeben sich dann solche Situationen...
 
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Das mag sein, nur wenn ich in der Fahrprüfung triefe, bin ich auch durchgefallen. Klar, wenn ich sehe das manche Autofahrer beim Telefonieren, Eyeliner nachziehen und mit dem Beifahrer aufgeregte Diskussionen führend, nebenbei noch Auto fahren, dann muss man sich nicht mehr wundern. Das sollte man aber nicht als Normalzustand akzeptieren und im gleichen Atemzug verlangen, dass alle Fahrradfahrer gefälligst vorausschauend, umsichtig und bedächtig fahren müssen, weil man als Radfahrer ja "körperlich" einem Auto sowieso unterlegen ist. Da wären wir auf der Straße beim Recht des Stärkeren und ich weiß nicht ob das ein sinnvoller Weg ist.
Auch finde ich es immer wieder sehr amüsant, dass Autofahrer immer den Drang haben einen 30 kmh-fahrenden Radfahrer in der 30-Zone überholen zu müssen. Dann ist es auch egal ob man kurzzeitig auf 60 hochtourt, der muss in den Rückspiegeln verschwinden. Besonders unschön auf Schulwegen wo ich jeden Tag vorbei fahre.

Zugegeben, ich habe als Autofahrer auch erst ein Näschen für Biker entwickelt als ich selbst lange Zeit Erfahrung als Radfahrer im deutschen Straßenverkehr sammeln konnte.
 
Das was du (und auch ich) nicht akzeptieren willst, ist aber leider zumindest in Deutschland so. Freie Fahrt für freie Bürger :o
 
Unerheblich für die Frage "ob absteigen oder nicht", ob da ein Schild stand oder nicht, dennoch wirst du mit hoher Warscheinlichkeit wesentlich zu schnell gefahren sein mit den 30km/h, nur wird das wohl niemand nachweisen können... Fährst mit dem Auto ja auch nicht mit 80km/s durch ein 20m Kreisel auch wenn der Ausserorts liegt.

Abbremsen auf 8/4 km/h wäre wohl angemessen gewesen (kommt aufs gleiche raus wie absteigen), zeigen wohin es geht und Blickkontakt mit der Autofahrerin, aber das weisst du wohl selbst hoffentlich auch.

Obwohl die Beschilderung wäre interessant, denn je nachdem wäre das überqueren der Strasse auf dem Fahrradstreifen gar nicht erlaubt (Fahrradweg ohne Benutzungspflicht, auf der linken Strassenseite StVO § 2, Absatz 4), was ein Wechsel auf die rechte Fahrspur verpflichten würde was ein Abbremsen und Wechsel der Fahrspur verursachen würde und somit kein Unfall geschehen wäre ...

Egal wie es ausgeht beschweren kannst du dich über wohl nicht, gute Besserung.
 
Ich seh das ähnlich wie ONH, weil die Baustelle wahrscheinlich schon vor der Kreuzung offiziell endet und ein Fahrspurwechsel nach ganz rechts scheinbar möglich wäre, auch wenns halt 5m vor der Kreuzung ist oder so.
 
Nicht wenn es den Anschein hat das der Autofahrer Anstalten macht mich gesehen zu haben und dementsprechend reagieren zu wollen.

geilste Aussage die man immer wieder hört von Fahrradfahrern ...

Sorry. du kommst mit 30 angeschossen, siehst wie ein Auto wendet und was die Dame da im Auto veranstaltet?
Warum kauf ich dir das nicht ganz ab ...

Überleg mal was der Satz den du da geschrieben hast besagt?
Ja ich hab das Auto wenden gesehen, aber bin trotzdem weiter gefahren.

Du hast geschrieben es war eine Sackgasse ausgeschildert und die Dame hat vor der Absperrung gewendet, also durfte Sie bis dahin fahren oder steht da ein Durchfahrtsverbotsschild irgendwo davor, so ca 250 Meter vor der Baustelle oder noch weiter vorn?

Du bist aus einer verkehrsberuhigten Zone gekommen und auf die Straße gefahren.
Damit hast du besondere Sorgfaltspflicht bei der Einfahrt in den Straßenverkehr.

So liest es sich für mich. Wenn Sie nen guten Anwalt hat könntest du sogar alleinige Schuld bekommen.
Das setzt aber zum Bsp voraus, das Sie vor dem Durchfahrtsverbotsschild auf der Straße gewendet hat und sich somit noch auf der freigegebenen Straße befand.

Da spielen aber so viele Faktoren eine Rolle, das wenn ich der Autofahrer wäre mir nen Anwalt nehmen würde.
 
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Ist immer wieder sehr interessant wie manche User hier ihre privaten Interessen als Autofahrer und ihre offensichtliche allgemeine Abneigung gegen Radfahrer im Straßenverkehr hinter einer vermeintlich sachlichen Beratung verstecken. Sorry, aber auf die letzten Posts gebe ich genau gar nichts - aber der eigentliche Unfallgrund (mehrfaches Kreuzen meiner Fahrspur durch die Autofahrerin ohne besondere Sorgfaltspflicht) wird hier bewusst außen vor gelassen. Ne klar...haters gonna hate.

Achso für die Spitzfindigen mit dem Seitenwechsel nach der Baustelle: Das mache ich normal dann auch, nur hätte ich mich in diesem Fall durch den Kleinwagen beamen müssen, um dies durchführen zu können. Auf der Skizze wird doch auch eindeutig klar, dass sie meine Fahrspur blockiert hat, ein Ausweichen nach links oder rechts war nicht möglich. Somit erübrigt sich auch eine Diskussion über den anschliessenden Seitenwechsel nach Verlassen der Baustelle.

Wenn das Absteigegebot in diesem Fall nicht existent ist, wovon ich mittlerweile ausgehe, fühle ich mich in diesem Fall zu 100% im Recht. Aber das kann dann im Zweifelsfall mein Anwalt klären, der kann dann auch gleich Schmerzensgeld und sonstige Kosten einfordern auf die ich sonst nicht unbedingt bestanden hätte...
 
Eigentlich ist es total egal, welche Spur, Schilder etc etc. Die einzige Frage ist, wäre der Unfall vermeidbar gewesen wenn Du angehalten hättest.
Da spielt es nicht mal eine Rolle, ob Du mit dem Rad, Motorrad oder Auto unterwegs bist, der Grundsatz ist immer gleich.

Wenn jemand am ausparken ist an einer Hauptstrasse und ich kann mit dem Auto anhalten und ihm das Manöver ermöglichen (auch wenn er mich behindert - das ist ein anderes Thema), so MUSS ich anhalten und darf doch nicht einfach hinten reinfahren.

Ist mit dem Rad nicht anders.

D.h. ich würde hier behaupten, dass die Dame wohl Deine Geschwindigkeit unterschätzt hat ("das reicht für mein Manöver"), was Dich zwar behindert, aber nicht direkt gefährdet hat.
Sie war demnach schon in dem Wendemanöver und Du hättest anhalten können / müssen (so wie ich das verstehe).
In diesem Fall hättest Du sie wohl der Nötigung anzeigen können (theoretisch).

Man kann natürlich schon sagen, dass es unklar für Dich war, ob sie Dich nun gesehen hat oder nicht, allerdings dürfte das hier keine so grosse Rolle spielen.

Du warst / bist insofern im Recht, dass Du Vorfahrt hattest und sie Dir diese mit dem Manöver genommen hat. Im Gegenzug hast Du aber die Sorgfaltspflicht verletzt und die Vorfahrt erzwungen (wenn auch unabsichtlich, da Annahme, sie hätte Dich gesehen).

Kommunikation spielt immer eine grosse Rolle, insbesondere im Strassenverkehr. Leider schnallen das die Leute nicht. Hättet Ihr Blickkontakt gehabt, und sie (oder Du) hätte dem jeweilig anderen klar mitgeteilt (Geste o.ä.) dann wäre alles gut gekommen.

Allerdings wird sie als Autofahrerin so oder so eine Teilschuld erhalten, weil stärkeres Fahrzeug.
 
Die Frage ist ja weiterhin ob man auf der anderen Seite überhaupt Vorrang gehabt hätte. Ein Autofahrer rechnet normalerweise nicht damit das plötzlich jemand aus der anderen Richtung kommt, egal ob erlaubt oder nicht.
Wenn nicht, dann haben wohl beide 50 zu 50 Schuld weil niemand Vorrang hat. Würde aber fast vermuten das man in diesem besonderen Fall der Sorgfaltspflicht unterliegt, aufgrund der Baustelle.
Man wird vermutlich argumentieren das der Unfall mit Reduzierung der Geschwindigkeit vermeidbar gewesen wäre.

Interessant wäre was die Autofahrerin dachte, war das nur eine Ausrede "der fährt auf der falschen Seite" weil sie ihn nicht sah oder fuhr sie weiter weil sie dachte, sie hätte Vorfahrt und ging davon aus das der Radfahrer bremsen würde.
Und wenn man mit 30km/h die Geschwingkeit unterschätzt, muss man als Autofahrer schon ziemlich unerfahren sein.
 
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Ja, es war eine sehr junge Dame. Unerfahrenheit möchte ich trotzdem an dieser Stelle nicht gelten lassen, denn man muss wissen, dass ein Wendemanöver an dieser Stelle nicht nur illegal sondern auch sehr riskant ist (denn auch in ihrem Rücken hätte ein Radfahrer "auf der richtigen Straßenseite" auftauchen können). Was ich aber noch erwähnen muss, dass hinter ihr noch ein anderes Auto stand, der wohl auch wenden wollte. Vielleicht hat sie das auch als besondere Drucksituation gewertet und wollte da deshalb besonders schnell weg und/oder war schlichtweg überfordert mit der Situation. Aber das ist alles Rätselraterei und bringt mich jetzt hier erstmal nicht weiter.

Mir ist durchaus bewusst, dass ich ein wenig zu schnell unterwegs war...aber wer schon mal Rad gefahren ist, weiß, dass selbst untrainierte Radfahrer bergrunter deutlich schneller sind als auf ebener Strecke. Das Ganze war einfach nur ein großes Mißverständnis, wo ich als Radfahrer natürlich den Fehler gemacht habe anzunehmen, dass der Autofahrer die Situation richtig einschätzt. Trotzdem gehe ich davon aus, dass ich den linken Radweg nicht illegal benutzt habe. Das einzige was ich mir vorwerfen lassen kann, ist, dass ich nicht rechtzeitig von einer Gefahrensituation ausgegangen bin und abgebremst habe.

Aber die ganze Diskussion werde ich jetzt hier beenden, da das wohl doch keine alltägliche Situation war, die man mit allgemeinen StVO-Kenntnissen zweifelsfrei begründen kann.
Man muss wohl den weiteren Verlauf abwarten, über den ich hier dann natürlich auch informieren werde, falls es den einen oder anderen Poster hier interessiert.
 
- aber der eigentliche Unfallgrund (mehrfaches Kreuzen meiner Fahrspur durch die Autofahrerin ohne besondere Sorgfaltspflicht) wird hier bewusst außen vor gelassen.

Das mehrfache Kreuzen deiner Fahrspur ist mit hoher Sicherheit nicht gegeben, da der Radweg auf der in deiner Fahrtrichtung linken Strassenseite ohne weitergehende Markierung nach der Baustelle nicht mehr deine Fahrspur sein wird. Dann wird das wohl gleich behandelt, wie wenn du am Ende eines Fahrradweges ohne Vortrittsrecht auf die Strasse fährst, nur ist das wohl nicht eingezeichnet auf einer Baustelle.

Zum Seitenwechsel bremse ich normalerweise ab, wenn Verkehr herrscht sonnst interessiert es eh keiner. Egal wie man es dreht und wendet, am Schluss bleibt auf deiner Seite eine mehr oder wenige grosse Teilschuld, womit du eigentlich nicht 100% im Recht sein kannst.

Das ist gut. Also selbst wenn dieses Schild da gewesen wäre, wäre es rechtswidrig (ob mit oder ohne Zusatzschild für Rad-/Gehweg).
Es gibt also keine Rechtsgrundlage, die mich gezwungen hätte an dieser Stelle das Rad zu schieben. Da muss der Beamte wohl nochmal auf die Schulbank.

Nein, Rechtswidrig heisst noch lange nicht nichtig, und nur nichtige Verkehrstafeln dürfen ignoriert werden und die Definition was nichtig ist ist nicht eindeutig vorhanden.
Zudem wenn wie du sagst nur der Weg für die Fussgänger (Schild 239) ausgeschildert wäre wie du sagst im ersten Post, dann müsstest du das Fahrrad wirklich schieben. Über die Fehler der Autofahrerin muss man nicht reden, da offensichtlich.

Die negative Reaktion auf deine Aussage mit 30km/h und dem IMHO rechthaberischen (ich habe vortritt, sie hat mich sicher gesehen), musst du nicht auf andere abwälzen.

Zugegeben, ich habe als Autofahrer auch erst ein Näschen für Biker entwickelt als ich selbst lange Zeit Erfahrung als Radfahrer im deutschen Straßenverkehr sammeln konnte.

Mir geht es umgekehrt, wenn ich mir überlege wie ich da als Zombie früher mit dem Fahrrad unterwegs war wird mit schlecht, war einige mal viel Glück dabei.
 
Das mehrfache Kreuzen deiner Fahrspur ist mit hoher Sicherheit nicht gegeben, da der Radweg auf der in deiner Fahrtrichtung linken Strassenseite ohne weitergehende Markierung nach der Baustelle nicht mehr deine Fahrspur sein wird. Dann wird das wohl gleich behandelt, wie wenn du am Ende eines Fahrradweges ohne Vortrittsrecht auf die Strasse fährst, nur ist das wohl nicht eingezeichnet auf einer Baustelle.

Na klar, ich biege mit hohem Tempo nach der Baustelle 2xmal im rechten Winkel genau 1 mm hinter der Baustellenabgrenzung ab, damit ich bloss nicht illegalerweise auf dem linken Radweg weiterfahre...merkste was? Da fehlt die Verhältnismäßigkeit!

Zum Seitenwechsel bremse ich normalerweise ab, wenn Verkehr herrscht sonnst interessiert es eh keiner. Egal wie man es dreht und wendet, am Schluss bleibt auf deiner Seite eine mehr oder wenige grosse Teilschuld, womit du eigentlich nicht 100% im Recht sein kannst.

Klar bremse ich auch zum Seitenwechsel ab, mache allerdings keine Vollbremsung. Denn an dieser Stelle kann von hinten kein Auto mehr kommen (da Baustelle) und von vorn kommen nur Autos die zu blöd sind Schilder zu lesen und dann meist auf der Auffahrt wenden. Mit der Teilschuld sehe ich also ein wenig anders als du.

Nein, Rechtswidrig heisst noch lange nicht nichtig, und nur nichtige Verkehrstafeln dürfen ignoriert werden und die Definition was nichtig ist ist nicht eindeutig vorhanden.
Zudem wenn wie du sagst nur der Weg für die Fussgänger (Schild 239) ausgeschildert wäre wie du sagst im ersten Post, dann müsstest du das Fahrrad wirklich schieben.

Okay, dann wäre das Schild also trotzdem zu beachten gewesen, WENN ES DA GESTANDEN HÄTTE. Auf welcher Rechtsgrundlage aber hätte ich ohne Schild und ohne eindeutige Rechtsvorschrift in diesem speziellen Fall absteigen müssen? Die Brücke ist offiziell für Radfahrer und Fussgänger freigegeben, ob vor oder während der Baumaßnahme (getrennter Rad- und Fussweg). Nur weil die Baustellenarbeiter bzw. die Stadt es versäumt eine ordentliche Beschilderung auszuweisen, muss ich davon ausgehen, dass der Radweg in Gegenrichtung aufgehoben ist und nur für Fußgänger oder schiebende "Radfahrer" freigegeben ist? Da hätte ich gern mal ein Referenzurteil oder eine Rechtsbegründung dafür.

Die negative Reaktion auf deine Aussage mit 30km/h und dem IMHO rechthaberischen (ich habe vortritt, sie hat mich sicher gesehen), musst du nicht auf andere abwälzen.

Ich wälze hier gar nichts auf andere ab, nur hat es den Anschein, als ob sich einige hier als gefrustete Autofahrer outen und grundsätzlich gegen Radfahrer wettern, ob zu recht oder zu unrecht. Das gehört hier aber nicht hin, dafür kann man dann einen Bikerflame-Thread erstellen.
Der Passant/Augenzeuge hat übrigens auch die Autofahrerin stark kritisiert, soweit ich das mitbekommen konnte...so ganz allein bin ich mit meiner Meinung zu diesem Vorfall also nicht.
 
Du erfüllst hier gerade sehr schön, das typische Klischee eines Radfahrers.

Wenn du es nicht für Verhältnismäßig hältst zu bremsen, die Straßenseite zu wechseln, §1 STVO zu beachten und lieber dein dir von Gott gegebenes Recht als "Biker" durchzusetzen versuchst, dann soll dem so sein.

Falls du es nicht mitbekommen hast, gibt dir hier niemand die Alleinschuld.
Der Passant/Augenzeuge hat übrigens auch die Autofahrerin stark kritisiert, soweit ich das mitbekommen konnte...so ganz allein bin ich mit meiner Meinung zu diesem Vorfall also nicht.
Was aber keinen Abbruch tut, das du wissentlich eine gefährliche Situation heraufbeschworen hast und nun die Konsequenzen tragen musst.

Du siehst ein Auto das wendet, denkst dir blöde Kuh und hältst voll drauf.
Und nun? Böse Autofahrer.
Und jeder das das nicht so sieht wie du, ist "typisch Autofahrer".

Ein "Bikerflamethread" braucht es nicht.
Das beste Beispiel sieht man hier.
 
Danke für diesen unnützen Beitrag. Inhaltlich aber fast deckungsgleich mit den anderen "Autofahrer-Posts". Vielleicht liest du dir noch mal den den kompl. Thread durch. Fast alles was du da von dir gibst, habe ich schon mehrfach begründet und ausgeführt. Und nein, Gott kam nicht auf die Erde und hat mir mit einem Lächeln im Gesicht mein Rad in die Hand gedrückt...aber bei manchen Autofahrern kommt mir das so vor (ohne den vorigen Besuch einer Fahrschule).
 
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