gekauft,zurückgeschickt=Ärger

Houseuser2

Vice Admiral Special
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hatte vor einiger Zeit 2x4 kleinere Artikel im Netz bei einem Händler gekauft. Diese passten bei mir nicht bzw passten schon, nur blieb die gewünschte Funktion aus. Innerhalbt von 2 Wochen alles zurückgeschickt und nun hab ich wieder alles hier liegen.


Können die Ware nicht zurücknehmen,da Gebrauchtspuren vorhanden sind.


Es handelt sich hierbei um 4 Hauptdüsen für ne Vergaserbank von nem Motorrad. Die Gebrauchtspuren sind sowas von minimal,erkennt man so gut wie garnicht. Die 4 anderen Düsen wurden garnicht eingebaut,also quasi neu,trotzdem keine Rücknahme

Ist das so rechtens?!
 
Es handelt sich hierbei um 4 Hauptdüsen für ne Vergaserbank von nem Motorrad. Die Gebrauchtspuren sind sowas von minimal,erkennt man so gut wie garnicht. Die 4 anderen Düsen wurden garnicht eingebaut,also quasi neu,trotzdem keine Rücknahme

Ist das so rechtens?!

Für die nicht verwendeten Komponenten hast du ein uneingeschränktes Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf.
Für die Verwendeten nicht, da es im ehemaligen Fernabsatzgesetz ja nicht um "Test&Buy" geht. Sprich man hat nur das Recht auf Prüfung der Ware welches der Käufer im Laden auch hat. Und dazu zählt nicht ein Einbau.
 
Nein,

auch bei "benutzten" Sachen, die über Fernabsatzmittel bestellt worden sind, besteht das Widerrufsrecht (innerhalb der Widerrufsfrist) weiter. Das gilt natürlich nur bei Fernabsatzgeschäften, eines Verbrauchers mit einem Unternehmer.
Jedoch kann der Händler, wenn die Sache über die bloße Prüfung hinaus genutzt worden ist, einen Gebrauchsabzug geltend machen. Dies muss vorher in der Widerrufsbelehrung aufgeführt sein.

§ 312b; § 312d; § 355; § 357 BGB
 
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da die von mir unbenutzten Artikel aber schon gebraucht verkauft wurden,wollen die diese ja nicht zurück nehmen.Einfach mit Widerspruch zurück schicken?

Wenn ich nen TV anschließe und einschalte, er aber nicht richtig funktioniert,dann klappt das doch auch!?(oder nur auf Kulanz?)

Edit : Danke ric


hier sind die ABGs

http://www.mikuni-topham.de/DEUTSCHSITE/Geschaeftsbedingungen/Geschaeftsbedingungen.html

konnte da allerdings nichts finden oder ich kann nicht lesen
 
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... das ist egal. Egal ob gebracht oder neuwertig. Das Wiederrufsrecht ist bei Verbrauchsgütergeschäften über Fernabsatzmittel ist uneingeschränkt auf alle Sachen anwendbar. Es gibt keine Unterscheidung zwischen neu- und/oder gebrachten Sachen. Es gilt immer das geseltzliche Widerrufsrecht.

Allenfalls kann man bei gebrauchten Sachen die gesetzliche Gewährleistung auf 1 Jahr einschränken. Das ist aber eine andere Baustelle, die mit dem Widerrufsrecht nicht zu tun hat.

Handlungsmöglichkeit: Schriftlich auffordern die Sache zurückzunehmen und das Geld zurück zu erstatten. Wie die Rückabwicklung bei dem Hänbdler ist kann ich nicht sagen. Du hast jedenfalls auch das Recht die Sache zurück zu versenden. Wenn der Wert der Lieferung mehr als 40€ ist, dann hat der Händler die Rücksendekosten zu tragen. Bei unter 40€ nur, wenn dies vorher geregelt worden ist. Daneben stehen dir die Hinsendekosten zu, sofern die Lieferung vollständig zurückgesendet wird.
 
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Ware wurde ja auch Rechnung gekauft und diese halt auch noch nicht bezahlt,da ja innerhalbt der 2 Wochen zurück gesandt. Warenwert 38 Euro.Der 1,45€ macht mich da jetzt auch nicht ärmer.

Danke für die Hilfe
 
Einfach alles zurück. Dann zahlst du pauschal von der Rechnung den Versandt + 20% der Summe für den benutzten Satz Düsen. Vorher noch alles mit Makro Photographieren. Das schreibst du den Heinis dann auch noch dazu. Wenn denen das nicht reicht müssen die halt für 5€ vor Gericht, mit großer Gefahr baden zu gehen, und das will ich sehen.

Es sei die Düsen wurden extra für dich angefertigt, dann kannst du nichts zurück geben.
 
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