Grundgesetz = Verfassung?

@KGBerlin

Schöne aufgelockerte Darbietung des Sachverhaltes.

Neben Deinem nachvollziehbaren Hang zur korrekten Darstellung von Sachverhalten lässt sich aber so ein kleines bisschen etwas von Masochismus erkennen. ;)
 
Nö der Vergleich wäre eher, manche wollen einen Panda nicht Panda nenne, weil diese Pandaart ja nicht in China heimisch ist und ein Panda unter Naturschutz steht. De facto wäre es immer noch ein Panda.
 
Unser Staatsaufbau wird der Definition einer Verfassung gerecht?
Wenn würde doch nach deiner Ansicht das Grundgesetz der Definition einer Verfassung gerecht.

Wie ein Staat aufgebaut ist, erschließt sich aus seiner Verfassung. Das eine hängt direkt mit dem anderen zusammen.


Au weh... Was du da 2,5h Stunden lang rausgesucht hast vom bpb bezieht sich wieder ausschließlich auf die demokratischen Werte die unser Land prägen. Es sollte allerdings bekannt sein, das es noch ein paar mehr Formen wie in einem Land geherrscht werden kann.

http://www.bpb.de/geschichte/deutsc...mentarischer-rat/39014/warum-keine-verfassung

Also war das Grundgesetz vom Inhalt, Struktur, Geltung und Anerkennung eine Verfassung, obwohl ihm entscheidende Atribute für eine Verfassung fehlten und es keine Verfassung war.

Das darfst du gern weiter Ausführen, die Begründung fehlt mir da noch warum das HEUTE noch so sein soll. Das war die Frage, und nicht wie es 194irgendwas mal war. Darüber hinaus, hast du diesen Sachverhalt in deinem eigen Post zuvor schon aufgelöst.
Der Meinung bist du vermutlich nicht, also stell ich die Frage welche konkreten Vorteile, Änderungen und wegweisenden Dinge du dir der Umsetzung des §146 erhoffst?

VG
 
@BigRick

Unser Staatssystem wurde nicht von der Bevölkerung per Volksentscheid anerkannt.
Von daher erübrigt sich die Frage, ob es eine Verfassung ist oder nicht.

Edit
Und zum Thema Demokratie.
Wurde das deutsche Volk befragt bei.
Wollt ihr eine Bundeswehr.
Wollt ihr Atomwaffen auf eurem Staatsgebeit haben.
EU
Wollt ihr den Euro.
Wollt eine EU Verfassung haben.
Wollt ihr Auslandseinsätze.
Und und und.
Frag dich mal, was wir für eine Demokratie überhaupt haben.

Edit
https://www.youtube.com/watch?v=QzTP4tSwNIc&nohtml5=False
Guck mal das.
 
Zuletzt bearbeitet:
Frag dich mal, was wir für eine Demokratie überhaupt haben.

Keine Angst, ich frage mich oft viele Dinge. Dennoch, ist meine persönliche Meinung über unsere Herrschaftsverhältnisse reichlich OT.

Unser Staatssystem wurde nicht von der Bevölkerung per Volksentscheid anerkannt.
Von daher erübrigt sich die Frage, ob es eine Verfassung ist oder nicht.

Wenn sich die Frage nicht erübrigt, würde ich diesen Sachverhalt gern erklärt wissen.

VG

EDIT:

Das Wiederlegt nichts von dem was ich geschrieben habe.

EDIT2:
2. Es ist völlig unerheblich WIE ihr es nennt. Auch ist völlig unerheblich wie man sich selbst sieht (ob als Person oder als souveränes Land). Man lebt auf diesen Teil der Galaxie MITEINANDER, manche würde sagen sozial (auf welche Weise auch immer). Daher macht man nicht allein die Regeln, sonder im Zweifelsfall alle anderen.
Im Falle eines Landes ist völlig egal ob man sich selbst ab sofort als souverän erklärt oder ein Gesetz oder ein Gericht oder ein Chuck Norris. Wenn andere Länder die Souveränität nicht anerkennen, kann man die Häuserfassaden im ganzen Land in den Nationalfarben streichen lassen. Das einzige was man erreicht ist eine Aktualisierung des Kartenmaterials bei Google Maps.
 
Zuletzt bearbeitet:
@BigRick
Wenn sich die Frage nicht erübrigt, würde ich diesen Sachverhalt gern erklärt wissen.

Volk hat nicht zugestimmt.
Wir haben eine Politikerklärte "Verfassung" keine vom Volk anerkannte.
Wie du den Links entnehmen kannst, müste das Volk einer Verfassung zustimmen, da dies jedoch nicht passiert ist, ist unsere "Verfassung" nicht Rechtsgültig.

Wie heist es so schön in einer Demokratie.
Der Souverän ist das Volk, alle Macht geht vom Volke aus.

Wenn solche schwerwiegende Dinge nicht offiziell anerkannt worden sind, sind sie nicht Rechtsgültig.
Es ist mir durchaus klar das Recht und Gesetz nicht das Gleiche bedeuten.
Wir haben hier so einige rechtwidrige Gesetze im Umlauf.

Es heist ja nicht umsonst, wir haben hier eine "repräsentative Demokratie".
Ich würde das eher als "Parteiendiktatur" bezeichnen.
 
So ein Unsinn. Eine Verfassung muss gar nicht per Volksentscheid angenommen werden. Und klar ist das GG gültig. Oder gelten meine Grundrechte jetzt nicht mehr, die Teil des GG sind, weil du der Meinung bist, das GG wäre ungültig? Wäre ja noch schöner.

Ich ruf dann mal die Polizei an, die kann dich ja verhaften. Schließlich gelten deine Grundrechte ja nicht.

Und wenn wir schon dabei sind, was ist mit den normalen Gesetzen? Einige stammen noch auf dem Kaiserreich oder gar aus dem heiligen römischen Reich deutscher Nation.
 
Zuletzt bearbeitet:
So ein Unsinn. Eine Verfassung muss gar nicht per Volksentscheid angenommen werden. Und klar ist das GG gültig. Oder gelten meine Grundrechte jetzt nicht mehr, die Teil des GG sind, weil du der Meinung bist, das GG wäre ungültig? Wäre ja noch schöner.

Ich ruf dann mal die Polizei an, die kann dich ja verhaften. Schließlich gelten deine Grundrechte ja nicht.

Und wenn wir schon dabei sind, was ist mit den normalen Gesetzen? Einige stammen noch auf dem Kaiserreich oder gar aus dem heiligen römischen Reich deutscher Nation.
Aus der Bundeszentrale für politische Bildung.
Das Grundgesetz war keine Verfassung

Zwar wurde das Grundgesetz nach dem Ende von Nationalsozialismus und Zweitem Weltkrieg gegeben. Auch hatte es wie andere Verfassungen eine konstituierende Bedeutung für den neuen Staat, denn die Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 ist zugleich die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland. Dennoch fehlten ihm entscheidende Attribute: Das Grundgesetz war eben keine Verfassung. Und es wurde auch nicht vom Volk in einem Referendum ratifiziert.

Soll ich noch mehr dazu schreiben?
 
Wie ein Staat aufgebaut ist, erschließt sich aus seiner Verfassung. Das eine hängt direkt mit dem anderen zusammen.
Heißt das im Umkehrschluss, dass ein Staatsaufbau nicht ohne Verfassung möglich ist?

...
Das darfst du gern weiter Ausführen, die Begründung fehlt mir da noch warum das HEUTE noch so sein soll. Das war die Frage, und nicht wie es 194irgendwas mal war....
Ach wenn ich nicht Adressat der Aufforderung bin, mochte ich doch einmal anmerken, dass nicht der, der den status quo als nachgewiesen gegeben (sprich es ist in der Vergangenheit keine Verfassung gewesen) angibt, den Beweis der Nichtexistenz zu führen hat. Sondern vielmehr, der der behaupzet, es sei nun nicht mehr so oder anders, nachzuweisen hat.
Daher frage ich mich, welches Ereignis, Maßnahme oder was auch immer soll dazu geführt haben, dass das "ehemalige Grundgesetz" nun auf einmal eine definitionsgemäße Verfassung geworden ist?
 
@heiner.hemken

Es heist ja nicht umsonst, wir haben hier eine "repräsentative Demokratie".
Ich würde das eher als "Parteiendiktatur" bezeichnen.

Hatte ich schon geschrieben.

Daher frage ich mich, welches Ereignis, Maßnahme oder was auch immer soll dazu geführt haben, dass das "ehemalige Grundgesetz" nun auf einmal eine definitionsgemäße Verfassung geworden ist?
Gott, äh, unsere Politiker haben gesagt.
Unser Grundgesetz ist jetzt eine Verfassung.
Also sei es.;)

Und weil wir eine representavie Demokratie haben, brauch der "Souverän" des Staates auch nicht gefragt werden.

Edit
Mal was ganz kleines zum Thema Demokratie in Deutschland.
In unserem kleinen Städtchen, ging es mal um die Frage, Lidl oder nicht Lidl.
Da sich die "Regierungspartei" ( SPD) nicht Entscheiden konnte ob ja oder nicht, wurde eine "Volksbefragung" durchgeführt.
Die "Regierungspartei" lies vorher noch verlauten, man wolle sich nach dem Willen des "Volkes" richten.
Gesagt getan, der "Souverän" des kleinen Städtchens entschied sich Pro Lidl.

Was sagte die Regierungspartei.
Wir stehen über den Souverän des kleinen Städtchens und sagen.
Kein Lidl.

Bei den Kommunalwahlen letztens, hat die Freie Liste ganz gut abgeräumt, die AFD im übrigen auch ( auch wenns die nicht in unserem Städtchen gibt) Anderorts.
So langsam mag auch der Souverän des Staates sich nicht nur als "Wahlvieh" bezeichnen lassen.

http://www.t-online.de/wirtschaft/i...rhinterzieher-sind-die-wahren-asozialen-.html
Ich finde das ganz gut passend.
Gabriel prangert das an, was sie selbst eingeführt haben.
Tja nu, 2017 sind ja wieder Wahlen.
Aber nicht alle haben bis dahin alles vergessen.
 
Zuletzt bearbeitet:
So ein Unsinn...

Ich ruf dann mal die Polizei an, die kann dich ja verhaften. Schließlich gelten deine Grundrechte ja nicht.
...
Das ist reichlich zu kurz gedacht, denn wenn aus seiner Sicht das GG keine Gültgkeit mehr hätte, wäre das, was Du als Polizei bezeichnest, für ihne kein Staatsorgan. Da würde dann gegen andere internationale Übereinkommen bei Zugriff verstoßen.
 
Das ist reichlich zu kurz gedacht, denn wenn aus seiner Sicht das GG keine Gültgkeit mehr hätte, wäre das, was Du als Polizei bezeichnest, für ihne kein Staatsorgan. Da würde dann gegen andere internationale Übereinkommen bei Zugriff verstoßen.

Klar, wenn man es auf die Spitze treibt.
Ich sage nicht ohne Grund, das ich zwichen Recht und Gesetz unterscheide.
Um Gültig zu sein, müssen Gesetze nicht Rechtsgültig sein.
Und nein, auch das Bundesverfassungsgericht entscheidet nicht was Rechtmäßig ist oder nicht, es Entscheidet nur, das es nicht dem Grundgesetz/Verfassung widerspricht. ;D
Siehe z.B. GEZ oder noch ganz einfacher.

Kann sich jemand vorstellen das es Rechtentsprechend ist, das eine Witwe Krankenkassebeiträge für ihren toten Ehemann bezahlen muss?
Tja, aber sie müssen trotzdem zahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@LordAndrax

Haha, woher hast du das mit dem das Volk muss die Verfassung direkt verabschieden, steht nirgends ein Zwang. Die USA-Verfassung wurde wie andere auch nicht direktdemokratisch eingesetzt. Wieso soll es bei D nun eine Verfassung ihrer Legitimität entziehen wenn Länder-legislativen Abgeordnete eine Verfassung schreiben lassen.
Da drüber kann man diskutieren wie man will im Endeffekt ist es eine Verfassung. Ob die Legitim ist und die GG Einsetzung durch den parlamentarischen Rat recht ist kann man sich streiten. Mal abgesehen davon hat das D Volk bei jeder einzelnen Bundestagswahl und den Wahlen der Länder-Legislativen dem GG als Verfassung zugestummen.

Wie ihr dem Wiedersprechen könntet, weiss ich nicht.
 
Nich alles was hinkt, ist ein Vergleich.

Doch der Vergleich passt. Gerade bei de jure und de facto. Solltest du als Jurist auch wissen. De Jure haben wir auch gerade keinen Krieg in Afghanistan. De facto haben wir einen.
 
Der Vergleich passt insofern nicht, als dass Du von der Grundannahme, ein Panda in China ist schon immer einer gewesen und nie etwas anderes ausgehst. Eben genau das ist aber der Unterschied, in dem von KGBerlin beschrieben chronologischen Sachverhalt, bei dem das Grundgesetz zu Beginn keine Verfassung gewesen ist. Parallel müsste also der Panda in China vorher ein anderer Bär gewesen sein oder aber eben das Grundgestz von Anfang an eine Verfassung, dem Du selbst widersprochen zumidest ab nicht entsprochen hast. Anders lässt sich sonst der Betritt der DDR nach Artikel 23 GG (alt) nicht in der Argumentation unterbringen.
De jure haben wir keine Verfassung und de facto hat das Grundgesetz Verfassungsrang. Es wäre wirklich einmal interessant, hier einen Staatsrechtler zu befragen, sollte es in der Hauptstadt an der FU sicher geben.

Und auch noch einmal an Dich die Frage: Welcher Umstand, Maßnahme, Vorgang hat das GG nuj in eine Verfassung verwandelt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Doch der Vergleich passt. Gerade bei de jure und de facto. Solltest du als Jurist auch wissen. De Jure haben wir auch gerade keinen Krieg in Afghanistan. De facto haben wir einen.

Haben wir nicht ;D
Krieg ist ein organisierter und unter Einsatz erheblicher Mittel mit Waffen und Gewalt ausgetragener Konflikt
https://de.wikipedia.org/wiki/Krieg

Ein Freund von mir, war in Afghanistan.
Und da scheint weder viel organisiert zu sein, noch haben die erhebliche Mittel im Einsatz.

Back 2 Topic, der Olli macht schon wieder ein Nebenthema auf. Der Schlingel ;D
Der wird bestimmt von Putin bezahlt..... *joy*


Warum sollte das GG ungültig geworden sein?
§146 ist doch dabei Recht eindeutig und da noch im GG vorhanden, sollte dieser auch gültig sein.

Und was besagt §146?
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Sollte das Grundgesetz nach der Deutung von Schneewittchen, dem Lilalaunebär oder Angele Merkel eine Verfassung sein, die von der Verfassungskommission, der Gewohnheit, oder einem französischen Sprichwort 1992 durch Umdeutung eingeführt wurde, dann wäre diese eigentlich aus meiner Sicht nichtig.

Denn nach §146 wird das GG nur durch eine vom Volk in freier Entscheidung geschlossene Verfassung ungültig.
Da das Volk nie frei entschieden hat, gilt also das GG weiterhin.

Nichts anderes besagt doch auch §23 (alt):
Art. 23 GG alte Fassung (bis 1990)

Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In den anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.

Wo ist das Problem?
Der alte 23 sagt, das nach dem Beitritt anderer Teile Deutschlands in das Gebiet der BRD, dieses GG dann auch dort gilt.
Und der 146 sagt, das dass GG nur an Gültigkeit verlieren kann, wenn das Volk sich eine Verfassung gibt.

Es gibt nur einen kleinen Scherz bei der Sache. Zumindest betrachte ich es so.
Und nun kommen wir zu den Deutungen, Gewöhnungen und Behauptungen.

Da der Text und Sinn des GG und unserer angeblichen Verfassung identisch sind, warum sollte man sich also Gedanken um die Definition machen?
Es wäre doch eigentlich völlig egal, ob es nun GG oder Verfassung heißt. So wird es ja auch in dem von Olli verlinkten Artikel der Zeit aufgeführt.
Der Name ist völlig egal, wenn der Inhalt stimmt.

Das könnte jetzt dem Kleingeist reichen, mir als Masochisten und Korinthenkacker, reicht das nicht.
Denn:

- Das GG existiert in dieser Form nur mit Wohlwollen und dem Segen der Siegermächte. Ist so gesehen wenigstens in Teilen, ein Diktat.
- Wurde das GG bewusst als Alternative zu einer Verfassung gewählt. Die Gründe wurden oft genug zitiert und nicht alle werden bekannt sein.
- Hat das deutsche Volk bis heute nicht frei entscheiden können, wo wir wieder bei den Siegermächten und deren Einwilligung zu einer Verfassung und dem GG kämen.
- Schreibt es eben das GG vor, das es nur ein GG ist. Da kann selbst Putin nichts dafür ;)

Nebenbei höre ich schon wieder den Aluhut beim Wort Siegermächte rascheln.
Dazu aber nur soviel:
Bekanntmachung des Schreibens der Drei Mächte vom 8. Juni 1990 zur Aufhebung ihrer Vorbehalte insbesondere in dem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 in bezug auf die Direktwahl der Berliner Vertreter zum Bundestag und ihr volles Stimmrecht im Bundestag und im Bundesrat

...Die Haltung der Alliierten, "daß die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei sie berücksichtigen, daß diese Sektoren wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden", bleibt unverändert.
Wir bitten Sie, Herr Bundeskanzler, die Versicherung unserer ausgezeichnetsten Hochachtung zu genehmigen.

Für die Regierung der Französischen Republik
Serge Boidevaix

Für die Regierung des Vereinigten Königreichs
von Großbritannien und Nordirland
Sir Christopher Mallaby

Für die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika
Vernon A. Walters

Seiner Exzellenz
Dr. Helmut Kohl
Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland ...
http://www.gesetze-im-internet.de/avorbaschrbek/BJNR010680990.html

Reichsflugscheibe, Aluhut.
Helmut Kohl, es geht uns gut *chatt*
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Vergleiche passt insofern nicht, als dass Du von der Grundannahme, ein Panda in China ist schon immer einer gewesen und nie etwas anderes. Eben genau das ist aber der Unterschied, in dem von KGBerlin beschrieben chronologischen Sachverhalt, bei dem das Grundgesetz zu Beginn keine Verfassung gewesen ist. Parallel müsste also der Panda in China vorher ein anderer Bär gewesen sein oder aber eben das Grundgestz von Anfang an eine Verfassung, dem Du selbst widersprochen zumidest ab nicht entsprochen hast. Anders lässt sich sonst der Betritt der DDR nach Artikel 23 GG (alt) nicht in der Argumentation unterbringen.
De jure haben wir keine Verfassung und de facto hat das Grundgesetz Verfassungsrang. Es wäre wirklich einmal interessant, hier einen Staatsrechtler zu befragen, sollte es in der Hauptstadt an der FU sicher geben.

Und auch noch einmal an Dich die Frage: Welcher Umstand, Maßnahme, Vorgang hat das GG nuj in eine Verfassung verwandelt?

Da hast du nicht ganz Unrecht. Ich sage ja auch nicht, dass, das GG früher nicht als Provisorium gedacht war. Faktisch ist es aber jetzt unsere Verfassung. Spätestens als man die Wiedervereinigung nicht genutzt hat, um eine neue Verfassung aufzusetzen, wie es ja mal ursprünglich angedacht war.

Und welcher Umstand? Als Laie würde ich sagen Gewohnheitsrecht und die Tatsache, dass, das GG inzwischen von vielen als Verfassung bezeichnet wird.
 
... Spätestens als man die Wiedervereinigung nicht genutzt hat, um eine neue Verfassung aufzusetzen, wie es ja mal ursprünglich angedacht war.
....

§146 setzt aber keinen Zeitrahmen.
Es meint "nach der Vollendung der Einheit". 10 Jahre nach, oder 1000 Jahre nach, wäre demnach egal.

Und weil du dich daran gewöhnt hast, muss es für mich nicht gelten.
 
...Spätestens als man die Wiedervereinigung nicht genutzt hat, um eine neue Verfassung aufzusetzen, wie es ja mal ursprünglich angedacht war.
Gerade aber der Umstand, dass man es nicht genutzt hat, wenn das auch, macht man es gerecht mit einem Riesenaufwand verbunden gewesen wäre, hätte man es sich leicht machen und im Rahmen einer Volkabstimmung einfach das Grundgesetz zur neuen Verfassung bestimmen können. Aber auch das ist nicht geschehen. Faktisch ist somit keine Annahme durch den Souveran als Verfassung erfolgt.
Und welcher Umstand? Als Laie würde ich sagen Gewohnheitsrecht und die Tatsache, dass, das GG inzwischen von vielen als Verfassung bezeichnet wird.
Gewohnheitsrecht wäre eher das weitere Gelten des GGs nach der Vereinigung für das Altgebiet.

Aus dem von Dir angeführten Gewohnheitsrecht erwachsen auch (Gewohnheits-) Pflichten und wenn sich da so jemand wie KGBerlin nicht mit dem Gewohnheitsrecht einverstanden erklärt, hat man eine mehr als uneindeutige, sprich schiefe Rechtlage, die sich in diesem Fall auf der existenziellen Ebene bewegt, nämlich des geltenden Rechts überhaupt. Wie das Beispiel oben mit der Polizei.

Mit dem Verfassungsbegriff hat man nun einmal andere, formellere Kriterien verbunden, als Gewohnheitsrecht, Desinteresse an dem Staat in dem man lebt o.ä.
Aber selbst wenn wir diese Begriffsbestimmungen nicht bemühen, so besagt der Artikel 146 GG, dass das GG in seiner Bedeutung und Funktion nur durch eine Verfassung ersetzt werden kann, die sich das deutsche Volk in freier Entscheidung gegeben hat.
Genau diese Entscheidung ist weder durch die dazu bisher nicht getroffenen Maßnahmen, wie eine Volksabstimmung, noch durch ein Gewohnheitsrecht, welches eben genau den Umstand bedeutet, dass nichts explizit entschieden wurde, getroffen, vollzogen und verkündet worden. Spätestens hier müsste man zugeben, dass wenigstens durch den Artikel 146 GG keine Verfassung vorliegt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Souverän kann aber auch vertreten werden. Durch Politiker.

Du bist doch Jurist, du weißt doch wie man Gesetzestexte interpretieren kann. § 146 kann man auch so lesen, dass, die Frage ob das GG eine Verfassung ist gar nicht vorkommt. Sondern nur, dass sobald es mal einen Volksentscheid über eine Verfassung geben sollte, das GG abgelöst wird. Der § 146 sollte nach der Wiedervereinigung eigentlich abgeschafft werden. Nur war die SPD halt dagegen, weil die CDU dafür war.
 
Der Souverän kann aber auch vertreten werden. Durch Politiker. ....
Wird er doch. Deshalb gibt es glaube ich die Wahlen.
Nur spricht §146 nicht von einer freien Entscheidung durch die Vertreter des Volkes, sondern vom Volk.
Wenn man es mutwillig drauf anlegen will, könnte man allerdings versuchen, es so auszulegen.

... § 146 kann man auch so lesen, dass, die Frage ob das GG eine Verfassung ist gar nicht vorkommt. ...
Wie soll das gehen?
Kannst du §146 mal bitte so umstellen, das diese Frage aufkommt?
Egal wie ich es lese, ich lese nirgends auch nur den Ansatz, das dass GG als Verfassung angesehen werden könnte.

...Sondern nur, dass sobald es mal einen Volksentscheid über eine Verfassung geben sollte, das GG abgelöst wird....
Wer behauptet denn etwas anderes?
Moment mal, da gab es jemanden ;D

Klar haben wir eine Verfassung.
....
Und du kannst lamentieren wie du willst, so gut wie alle sind sich einig. Das GG ist unsere Verfassung, auch wenn es nur als Provisorium geplant wurde.

Ist jetzt das GG dann doch nur ein GG, damit es per Volksentscheid durch eine Verfassung abgelöst werden kann?
Oder ist das GG eine Verfassung, die dann durch Volksentscheid ungültig wird, um sie durch eine Verfassung zu ersetzen?

...Der § 146 sollte nach der Wiedervereinigung eigentlich abgeschafft werden. Nur war die SPD halt dagegen, weil die CDU dafür war.
Und was tut das zur Sache?
Hieße dann eigentlich doch nur, das diese Parteien uns unsere freie Entscheidung über eine mögliche Verfassung aberkennen wollten und wollen.

Es gibt halt mehrere Formen der Demokratie und nicht alle sind so, wie man es allgemein anzunehmen scheint.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also hier steht nichts von Volksentscheid.

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Kann auch genau so gut eine Partei sein, die sich für eine neue Verfassung ausspricht und die nötige Mehrheit erringt.

Und wenn man den Paragraphen ganz genau nimmt, steht auch da auch nichts, dass, das GG keine Verfassung ist. Ich markiere den Teil noch mal fett. Dieses Grundgesetz ......., verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Das GG wurde aber nicht frei beschlossen, denn die ersten Wahlen kamen nach Erlass des GG. Was aber für die Gültigkeit einer Verfassung keine Rolle spielt. Den Gesetzestext kann man also durchaus anders lesen. Und nein, da muss auch nichts von neuer Verfassung stehen. Denn dafür müsste die alte Verfassung ja schon damals in freier Entscheidung beschlossen worden sein.


Nö, jetzt ist das GG immer noch eine Verfassung. Also letzteres. Wobei in 146 nichts von Volksentscheid (darunter verstehen wir hier eine direkte Abstimmung durch wahlberechtigte Bürger) steht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also hier steht nichts von Volksentscheid.
.....
Da könnte daran liegen, das von den 10 mal wo das Wort "Volksentscheid" auf dieser Seite auftaucht, 6 mal von dir stammen, 2 mal von mir, in Bezug auf deine 6 Erwähnungen und 2 mal zur Feststellung, das in Deutschland eine Verfassung nicht durch einen Volksentscheid beschieden wurde.

Das dieses Wort hier auftaucht, könnte also mitunter an dir selbst liegen.

Aber sind wir mal nicht so.


..
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist....
Wie nennt man es dann, wenn das Volk eine Entscheidung trifft?
Banane? Kürbis? Demokratie?
Erinnert mich gerade etwas an "Klaatu Verata N... Nickel... Nektarine...Nudel.... N..*hust* *räusper* *hust *hust* ... Ich habe es gesagt!"
https://www.youtube.com/watch?v=zgvXtexdgAM


....
Kann auch genau so gut eine Partei sein, die sich für eine neue Verfassung ausspricht und die nötige Mehrheit erringt....
Natürlich auch das. Nur würde dann ein durch das Volk in freier Entscheidung bestellter Vertreter beschließen.
Steht das so im §146?

Nebenbei hatten wir das erst, im letzten Posting.
Erschreckender Weise klingt jetzt "kann auch genauso..sein..", nicht nach "ist so gewesen", das sich eine Partei schon für eine Verfassung ausgesprochen hätte.

...
Und wenn man den Paragraphen ganz genau nimmt, steht auch da auch nichts, dass, das GG keine Verfassung ist. Ich markiere den Teil noch mal fett. Dieses Grundgesetz ......., verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.....
Stimmt ;D

Möglichkeit Nummer 1: Wir haben eine Verfassung, die uns auferlegt wurde, da diese nicht in freier Entscheidung durch das Volk legitimiert wurde.
Möglichkeit Nummer 2: Wir haben eine Verfassung, die uns auferlegt wurde, da diese nicht durch einen in freier Entscheidung bestellten Vertreter des Volkes legitimiert wurde.
Möglichkeit Nummer 3: Die Geschichtsbücher lügen.
Möglichkeit Nummer 4: Die Regierung lügt.
Möglichkeit Nummer 5: Im GG fehlt der Artikel, das dass GG entgegen seiner Bestimmung, durch Gewöhnung, einem zeitlichen Ablauf, oder Zufall eine Verfassung wird.

Alle 5 Möglichkeiten, klingen jetzt allerdings nicht wirklich positiv.
Entweder werden wir belogen, sind zu blöde die Wahrheit zu erkennen, oder werden schlichtweg unterdrückt.

...
Das GG wurde aber nicht frei beschlossen, ...
Stimmt auch wieder. So gesehen, wurde es uns in Teilen aufgezwungen. Quasi eine Zwangsdemokratie.

... denn die ersten Wahlen kamen nach Erlass des GG. ....
Was auch nichts zur Sache tut, da selbst bei diesen ersten Wahlen, nur von den Siegermächten zugelassenen Parteien zu wählen waren.

...Was aber für die Gültigkeit einer Verfassung keine Rolle spielt. ...
Was für eine Verfassung? Ich sollte mir diese Frage als Shortcut anlegen ;D

... Den Gesetzestext kann man also durchaus anders lesen. ...
Man kann fast alles lesen, wie man es will. Nur ist die Frage dabei, liest man es dann richtig?
Käme es also auf den Standpunkt des Lesenden an.

...Und nein, da muss auch nichts von neuer Verfassung stehen. Denn dafür müsste die alte Verfassung ja schon damals in freier Entscheidung beschlossen worden sein. ...
Nur das diese "alte Verfassung" von ihren Gründervätern, explizit und megaduppersuperboomultrahardkrassendgeilpornomäßig zu trillionqadrilliarden Prozent, eben nicht als Verfassung, sondern als Provisorium und Alternative zu einer Verfassung erlassen wurde.
Da frage ich gleich nochmal: Was für eine Verfassung?

Wie ich schon merke, stehts du auf dir diktierte, in Teilen aufgezwungene Gewöhnungsverfassungen.
Slipeinlagenfreiheit. Feel free! Mit der Betonung auf feel *g*

...
Nö, jetzt ist das GG immer noch eine Verfassung...
Ja? Warum? Weil du es sagst oder der Bundestag es entgegen den geschichtlichen Aufzeichnungen behauptet?

Und wenn das GG noch immer eine Verfassung ist, warum wurde es dann als Alternative zu einer Verfassung verabschiedet?
Waren die damals besoffen, high, hatten die Langeweile?

... Also letzteres....
Nö...

...Wobei in 146 nichts von Volksentscheid (darunter verstehen wir hier eine direkte Abstimmung durch wahlberechtigte Bürger) steht
Du kleiner Diktator ;D
Trotzdem bist du uns bisher den Beweis oder wenigsten einen Anhaltspunkt schuldig geblieben, warum und wann, das GG zu einer Verfassung wurde.
Im Gegensatz dazu, können die Kritiker deiner These, eine ganze Menge an Fakten oder Argumente liefern.

Ich würde meinen: 1:0 für das Grundgesetz.
 
Mit hier meine ich § 146.

Und wie das Volk seine Entscheidung trifft, ist in einer Demokratie verschieden. In unserem Fall werden die meisten Entscheidungen durch Parlamentarier getroffen, die wir wählen.

Nö, steht nicht im 146. Da steht aber auch nichts von einem Volksentscheid. Da steht nur was von freier Entscheidung. Nicht wie.

Und wieso ich der Meinung bin, das wir eine Verfassung haben? Nun da wäre die Interpretation des 146, die Tatsache, das alle Gründe weggefallen sind, die das GG 1949 zu einm Provisorium gemacht haben und das sogar unsere Vertreter sagen, das es eine Verfassung ist.

Aber gut, ein Beweis wäre jetzt die Meinung von Staatsrechtlern.
 
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