Kurze Hilfe bzgl. Rücktritt vom Kaufvertrag (Wandlung)

-scallywag-

Grand Admiral Special
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Hallo.

Ich möchte eine Kamera "wandeln" lassen, da sie auch nach dem zeiten Reparaturversuch nicht richtig funktioniert. Leider stellt sich mein Händler quer und behauptet das er drei Versuche hat.

Wo finde ich im Internet eine klare und Verständliche Beschreibung zur Sachlage mit entsprechenden Hinweise auf die Paragraphen des Gesetzbuchs,die ich meinen Händerl vorlegen kann?

Danke. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html

Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html

Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung


(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.
http://dejure.org/gesetze/BGB/323.html
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EDIT :
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Wandlung gibts übrigens seit der Schuldrechtsreform nicht mehr ;)
 
Dem bleibt nur noch hinzuzufügen, dass es sich bei dem nachgebessertem Mangel gem. 437, 440 BGB zweimal um denselben Mangel handeln muss.
 
ein kurzes danke vom te wär jetzt das mindeste
 
So, dann hab ich jetzt alles zusammen und werde gleich zum Händler fahren.
Wenn die sich weigern sollten, dann..... *suspect*;D

Ich gebe euch bescheid wie es gelaufen ist.

Danke schön. :)
 
So, nun kann ich endlich antworten. Ich war zwischenzeitig im Urlaub.

Der Händler hat wie erwartet versucht die Kamera gegen ein anderes Modell zu tauschen. Der Fehler war zum Glück eindeutig feststellbar. Als ich darauf bestand, mein Geld zurück zu bekommen, wurde versucht nochmal einen Reparaturversuch zu erzwingen, was ich ablehnte. Da ich die Ausdrucke des oben genannten Links mit hatte, musste der Händer aber nachgeben. Man hat mir den Gesamtbetrag ausgezahlt. :)
 
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