Hallo,
ich habe mir für mein Laptop einen Nachbauakku gekauft, der unter der Eigenmarke des Verkäufers gehandelt wird, somit Hersteller=Verkäufer, weil es keine originalen Akkus für das alte Laptop gibt. Nach dem Einsetzen des Akkus ging das Laptop noch im BIOS-Bild aus. Seit dem geht das Gerät nicht mehr an. Die LED leuchten kurz auf, die HDD dreht an und dann *klack*, das Gerät ist wieder aus. Egal ob mit/ohne Akku, nur Netzteil ect... Alles versucht
Hinsichtlich des "tollen" Akkus wäre noch ein Widerruf möglich. Gewährleistung mit Nacherfüllung bringt mir nichts, da ich jetzt kein Laptop mehr habe, bei dem mir ein "neuer" Akku dieses Typs etwas bringen würde. In Betracht käme allenfalls ein Rücktritt wegen Unzumutbarkeit der Nacherfüllung (§ 440 BGB) mit der Rechtsfolge des § 346 BGB. Wer trägt da eigentlich die Versandkosten (hin und zurück)?
Hinsichtlich des defekten Laptops bin ich ratlos. Produkthaftung scheidet aus, da der Selbstbehalt den Wert meines Laptops übersteigt. Schadensersatz wäre eine andere Möglichkeit. Dafür müsste man aber in jedem Fall nachweisen, dass der Akku Schuld ist. So ein Gutachten wäre wohl teuer. Für Schadensersatz aus § 823 BGB müsste den Händler zumindest leichte Fahrlässigkeit treffen, auch schwer zu beweisen. Denkbar wäre wohl § 280 I, aber was meint "zu vertreten hat" an dieser Stelle? Da sich der Händler laut Typenschild als Hersteller ausgibt, hätte er einen schadhaften Akku wohl zu vertreten. Nur wie soll man das beweisen?
Im Ergebnis bleibe ich also auf dem Schaden eines defekten Laptops sitzen - und das kann es nun auch nicht sein - oder habt Ihr Ideen?