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Azubi: Berufsschultag zählt als urlaubstag?
- Ersteller tester78
- Erstellt am
Hallo, ich bin Azubi und habe im Mai Urlaub.
Es liegt ein Berufsschultag in dem Urlaub, da dort keine Ferien sind, und ich werde vom Betrieb freigestellt für den Tag, also darf den schwänzen
Auf jeden Fall wird mir der Berufsschultag auch als Urlaubstag angerechnet, bzw von meinem Resturlaub abgezogen, ich bin der Meinung das das nicht so sein dürfte.
Per Google finde ich nur widersprüchliche Aussagen.
Kann mir mal jemand helfen?
Danke!
mfg
Es liegt ein Berufsschultag in dem Urlaub, da dort keine Ferien sind, und ich werde vom Betrieb freigestellt für den Tag, also darf den schwänzen
Auf jeden Fall wird mir der Berufsschultag auch als Urlaubstag angerechnet, bzw von meinem Resturlaub abgezogen, ich bin der Meinung das das nicht so sein dürfte.
Per Google finde ich nur widersprüchliche Aussagen.
Kann mir mal jemand helfen?
Danke!
mfg
Mari
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Mahlzeit,
es kommt auf die Schule an, in wie weit sie deinen Betrieb über deinen Schulbesuch informiert.
Berufsschule ist eine Schule und du hast als Azubi die Pflicht diese zu besuchen. Sprich dieser Tag kann dir nicht als Urlaub angerechnet werden. In den Ferien gilt der Berufsschultag als Arbeitstag.
Es sei den, du hast über deinen Betrieb eine Schulfreistellung.
Weitere Möglichkeiten der Freistellung wären, wenn du das 18. Lebensjahr noch nicht vollendest hast, so muß eine Erziehungsberechtigter dich freistellen. Als Volljähriger kannst du dies selbst erledigen.
es kommt auf die Schule an, in wie weit sie deinen Betrieb über deinen Schulbesuch informiert.
Berufsschule ist eine Schule und du hast als Azubi die Pflicht diese zu besuchen. Sprich dieser Tag kann dir nicht als Urlaub angerechnet werden. In den Ferien gilt der Berufsschultag als Arbeitstag.
Es sei den, du hast über deinen Betrieb eine Schulfreistellung.
Weitere Möglichkeiten der Freistellung wären, wenn du das 18. Lebensjahr noch nicht vollendest hast, so muß eine Erziehungsberechtigter dich freistellen. Als Volljähriger kannst du dies selbst erledigen.
Meines Wissens hast du in den Berufsschulwochen die Pflicht auch in der Schule zu erscheinen. Der Betrieb kann dich nicht freistellen, wenn die Schule nein sagt. Urlaub währenddessen ist meines Wissens also nicht drin...
Trotzallem versteh ich net warum du denkst das wäre dann kein Urlaubstag. Du wirst auch in den Schulwochen vom Betrieb bezahlt, das ist also in gewisser Weise ein ganz normaler Arbeitstag.
Gruß,
Max
Trotzallem versteh ich net warum du denkst das wäre dann kein Urlaubstag. Du wirst auch in den Schulwochen vom Betrieb bezahlt, das ist also in gewisser Weise ein ganz normaler Arbeitstag.
Gruß,
Max
marc1310
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ich würde es so sehen,
dein betrieb stellt dich frei obwohl du schule hast.
dein chef könnte auch darauf bestehen das du in die berufsschule gehst,damit wäre dein urlaub unterbrochen!
mag sein das dein chef dir den tag nicht abziehen darf, aber du kannst doch froh sein das er dich ''schwänzen'' läßt.
wie mari schon schrieb,schule ist pflicht.
gruß marc
dein betrieb stellt dich frei obwohl du schule hast.
dein chef könnte auch darauf bestehen das du in die berufsschule gehst,damit wäre dein urlaub unterbrochen!
mag sein das dein chef dir den tag nicht abziehen darf, aber du kannst doch froh sein das er dich ''schwänzen'' läßt.
wie mari schon schrieb,schule ist pflicht.
gruß marc
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Der Betrieb kann dich nicht freistellen, wenn die Schule nein sagt. Urlaub währenddessen ist meines Wissens also nicht drin...
Jap. Es ist sogar anderrum Falls du mal eher Schule aus hast etc. kann der Betrieb sogar von dir fordern (solang zumutbar zetilich etc.) das du dannach in der Arbeit erscheinst und brav arbeitest.
Wie die anderen es bereits sagen: Also seih lieber mal froh das dich dein Chef schwänzen läßt, was nicht wirklich legal ist. Das ist quasi "Jammern auf hohem Niveau" .
Stechpalme
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Meine Freundin macht grade eine Lehre und sie darf an Schultagen Urlaub nehmen und muss dort nicht erscheinen. Die Schule ist mit diesem System einverstanden.
Allerdings ist das hier auch Betriebsabhängig. Einige in ihrer Klasse "müssen" an Schultagen in der Schule sein, betrifft aber auch nur die Leute die eine Schulische Ausbildung machen.
Einziges Kriterium ihrer Firma ist, das sie mindestens einen Notenschnitt von 2,0 hat.
Hatte mich auch gewundert, kannte das so nicht. Scheint aber stark von der Schule und dem Betrieb abzuhängen.
Allerdings ist das hier auch Betriebsabhängig. Einige in ihrer Klasse "müssen" an Schultagen in der Schule sein, betrifft aber auch nur die Leute die eine Schulische Ausbildung machen.
Einziges Kriterium ihrer Firma ist, das sie mindestens einen Notenschnitt von 2,0 hat.
Hatte mich auch gewundert, kannte das so nicht. Scheint aber stark von der Schule und dem Betrieb abzuhängen.
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Also zu meinen Azubi-Zeiten war es so, das falls mal wenniger Unterricht war etc. wurde der Betrieb von der Schule informiert und dieser durfte (wie geschrieben) dann jeweils entscheiden was mit uns geschehen muss. Einige mussten wie geschrieben in die Arbeit, die anderen durften heim. Das hat uns dann der Lehrer schon gesagt wer was zu tun hat.
Dieses System sorge natürlich bei dehnen die in die Arbeit durften natürlich für begeisterung, vor allem wenn´s welche aus kleinen Firmen waren und dann mal als einzigste in die Arbeit durften.
Uns war es Verboten wärend Schulblöcken Urlaub zu nehmen. Aber hier fangen ja schon die Unterschiede an. Die einen haben Blockunterricht, die anderen unter der Woche 1 oder 2 Tage. Damit ist man ja quasi gezwungen wärend den Schulferien Urlaub zu nehmen oder eben zu schwänzen. Auch doof.
Dieses System sorge natürlich bei dehnen die in die Arbeit durften natürlich für begeisterung, vor allem wenn´s welche aus kleinen Firmen waren und dann mal als einzigste in die Arbeit durften.
Uns war es Verboten wärend Schulblöcken Urlaub zu nehmen. Aber hier fangen ja schon die Unterschiede an. Die einen haben Blockunterricht, die anderen unter der Woche 1 oder 2 Tage. Damit ist man ja quasi gezwungen wärend den Schulferien Urlaub zu nehmen oder eben zu schwänzen. Auch doof.
marc1310
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wie mein alter meister schon sagte:
lehrjahre sind keine herrenjahre.
war schon vor 20 jahren so!
gruß marc
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gruß marc
larsbo
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Ich versteh die Frage auch nicht ganz. Das ist ein Tag, an dem Du weder zur Schule noch zur Arbeit gehen wirst. Was genau soll das denn sonst sein, wenn nicht Urlaub?
DerrickDeluXe
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Wie sieht es denn beid denen aus, die jede Woche einen Tag Berufsschule haben? Bei mir war das so. Könnte man dann "nie" freinehmen?
Doch, in den Ferien, die gibts in der Berufsschule nämlich auch. Nur nutzen die bspw den Leuten die Blockunterricht haben 0,nix, da die in den Ferien halt in den Betrieb müssen.Wie sieht es denn beid denen aus, die jede Woche einen Tag Berufsschule haben? Bei mir war das so. Könnte man dann "nie" freinehmen?
Gruß,
Max
Mari
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Die Berufsschule kann man mit einer regulären Schule vergleichen. In der Regel sind die Ferienzeiten innerhalb des Bundeslandes identisch. Es sein den, die Schule hätte Block-, Samstags oder auch Sonntags Unterricht. Dann kann sich die Ferienzeit verschieben.
larsbo
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Eben. Und im Prizip ist es doch so, dass man für den Schulunterricht von der Arbeit freigestellt wird (werden muss), nicht umgekehrt! Das bedeutet natürlich auch, dass wenn z.B. Berufsschulferien sind, dann hat man zu arbeiten, weil eben der Grund für die Freistellung von der Arbeit wegfällt. Wenn man von der Schule ausnahmsweise freigestellt wird, dann hat man auch zu arbeiten. Wenn man von der Schule ausnahmsweise freigestellt wird und dann nicht arbeiten will, dann muss man natürlich Urlaub nehmen. Auch nur darüber nachzudenken, dass es nicht so sein soll, finde ich, na sagen wir mal vorsichtig, erstaunlich.......
marc1310
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oh,jetzt kriegt der arme aber was um die ohren!
aber jetzt mal im ernst,du solltest es akzeptieren das dein chef dir einen urlaubstag dafür wegnimmt.
du kannst froh sein,in der heutigen zeit einen ausbildungsplatz zu haben.
andere wären froh,sie würden dafür einen urlaubstag gestrichen bekommen.
hauptsache eine lehrstelle!
gruß marc
aber jetzt mal im ernst,du solltest es akzeptieren das dein chef dir einen urlaubstag dafür wegnimmt.
du kannst froh sein,in der heutigen zeit einen ausbildungsplatz zu haben.
andere wären froh,sie würden dafür einen urlaubstag gestrichen bekommen.
hauptsache eine lehrstelle!
gruß marc
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Also ich hab vor über einem jahr die lehre beendet zum elektricker
Also meine erfahrung ist In den reguleren fehrien sind Alle schulen zu abhänig von bundesland wann.
Du hast die möglchkeit in den verien Deinen urlaub zu nehmen der dir zusteht.
Auserhalb der veriezeit must du ihn halt so nehmen wie es die schule zuläst bzw dein blockuntericht.
Und glaub mir je nach beruf ist ein verseumter schultag nicht so berauschent ich weiß wovon ich rede.
Bedenke Klär das mit deinem lehrer vorher ab ob dud as darfst bzw bei fehltagen in der schule eine "entschuldigung" hinterlegen must oder nicht wen ja binen 3 tagen musst die dort sein sonst hast du im jahreszeugnis einen fehltag und das komt uch nicht so besonders an unentschuldigte fehltage.
Also meine erfahrung ist In den reguleren fehrien sind Alle schulen zu abhänig von bundesland wann.
Du hast die möglchkeit in den verien Deinen urlaub zu nehmen der dir zusteht.
Auserhalb der veriezeit must du ihn halt so nehmen wie es die schule zuläst bzw dein blockuntericht.
Und glaub mir je nach beruf ist ein verseumter schultag nicht so berauschent ich weiß wovon ich rede.
Bedenke Klär das mit deinem lehrer vorher ab ob dud as darfst bzw bei fehltagen in der schule eine "entschuldigung" hinterlegen must oder nicht wen ja binen 3 tagen musst die dort sein sonst hast du im jahreszeugnis einen fehltag und das komt uch nicht so besonders an unentschuldigte fehltage.
HeadBeng0r
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Warum sollte man für den Schulunterricht Urlaub nehmen? Das ist doch quasi "Urlaub"
Scherz beiseite. Von meiner Seite kann ich lediglich behaupten, dass die Berufsschulzeit das beste an der ganzen Ausbildung war ^^. Und Urlaub hab ich nur dann genommen, wenn keine Schule war, und die Arbeit es zuließ.
Um auf die eigentliche Frage zurückzukommen: Die anderen haben es ja schon ordentlich aufgedröselt. Du wirst für die Schule freigestellt, und je nachdem ob du schon 18 oder älter bist, unterschreibst du einen Zettel, in dem du dich zum Schulbesuch verpflichtest (So war es bei mir). Die Vermutung, dass dies den Abzug eines Urlaubstages in deinem Fall nicht rechtfertigen würde, ist schon arg unsinnig, denn schließlich wirst du ja extra vom Betrieb _freigestellt_ um in die Schule zu dürfen . Das andere Extrem wäre die alleinige Ausbildung im Betrieb ohne schulische Unterrichtsergänzung. Und das wär auch wieder Mist. Aber in dem Fall würden wir diese Diskussion nicht führen .
Mfg,
Head
PS: Wie kommt denn das, dass da so ungünstig noch ein Tag Schule ist? Ich an deiner Stelle würd das mem Betrieb abklären dass du dir den Tag Urlaub sparst und den ein andermal nimmst. Oder ist die Schule doch so schlimm?
Scherz beiseite. Von meiner Seite kann ich lediglich behaupten, dass die Berufsschulzeit das beste an der ganzen Ausbildung war ^^. Und Urlaub hab ich nur dann genommen, wenn keine Schule war, und die Arbeit es zuließ.
Um auf die eigentliche Frage zurückzukommen: Die anderen haben es ja schon ordentlich aufgedröselt. Du wirst für die Schule freigestellt, und je nachdem ob du schon 18 oder älter bist, unterschreibst du einen Zettel, in dem du dich zum Schulbesuch verpflichtest (So war es bei mir). Die Vermutung, dass dies den Abzug eines Urlaubstages in deinem Fall nicht rechtfertigen würde, ist schon arg unsinnig, denn schließlich wirst du ja extra vom Betrieb _freigestellt_ um in die Schule zu dürfen . Das andere Extrem wäre die alleinige Ausbildung im Betrieb ohne schulische Unterrichtsergänzung. Und das wär auch wieder Mist. Aber in dem Fall würden wir diese Diskussion nicht führen .
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Doch, in den Ferien, die gibts in der Berufsschule nämlich auch. Nur nutzen die bspw den Leuten die Blockunterricht haben 0,nix, da die in den Ferien halt in den Betrieb müssen.
Gruß,
Max
Wieso das denn?
Ich hatte auch Blockunterricht und konnte wärend der Schulzeit (keine öffentliche Berufsschule) kein Urlaub nehmen.
Diesen durfte ich dann aber nach belieben wärend der Praktikumsblöcke (im eigenen Betrieb) nehmen.
Das wahr sogar sehr gut, da ich nicht zu 100% auf Schulferien angewiesen war.
Wenn keine Schule ist, muss man wärend der Ausbildung doch generel zum Arbeitsplatz.
Ferien mit V ist geil *G*
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tspoon
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nich gewußt kommt von VREI
alles andere wurde gesagt. wenn keine schule egal welcher art der ausfall ist. muss du dich auf arbeit melden.
reintheoretisch mußte das sogar, wenn du weniger als 6 stunden am tag schule hast
Mari
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Normalerweise gibt es zwischen Schule und Ausbildungsbetrieb eine Regelung, ab welcher Tagesstundenzahl die Person nicht mehr im Betrieb erscheinen muß.
Dies hängt vorallem mit den zeitlichen Umständen zusammen, die der Auszubildene aufwenden muß, um an seinen Arbeitsplatz zu gelangen.
Beispiel: Drei Nachmittagsstunden fallen aus und der Azubi benötigt 1 Stunde um an den Arbeitsplatz zu gelangen. In diesem Fall würde ich kulant sein und der betreffenden Person unter gewissen Voraussetzungen den Nachmittag frei geben.
Dies hängt vorallem mit den zeitlichen Umständen zusammen, die der Auszubildene aufwenden muß, um an seinen Arbeitsplatz zu gelangen.
Beispiel: Drei Nachmittagsstunden fallen aus und der Azubi benötigt 1 Stunde um an den Arbeitsplatz zu gelangen. In diesem Fall würde ich kulant sein und der betreffenden Person unter gewissen Voraussetzungen den Nachmittag frei geben.
Emploi
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Berufschule, das warn noch Zeiten.. die für mich bald wieder kommmen..
Eigentlich wurde ja schon alles gesagt, aber gab es nicht mal (so 3-5 ) Tage die jede Schule frei über das Jahr frei verteilen durfte (meistens wurden die Brückentage abgedeckt).
Wie sieht es dann mit diesen aus, es besteht ja Schulpflicht, also ist man in der Schule und hat dennnoch frei. Es handelt sich ja nicht um einen Stundenausfall (in dem man zum Betrieb muss), sondern um "befohlene Freizeit"... Also vor 10 Jahren war's noch so, dass man da auch wirklich frei hatte.
PS. So wurde das in Sachsen geregelt...
Eigentlich wurde ja schon alles gesagt, aber gab es nicht mal (so 3-5 ) Tage die jede Schule frei über das Jahr frei verteilen durfte (meistens wurden die Brückentage abgedeckt).
Wie sieht es dann mit diesen aus, es besteht ja Schulpflicht, also ist man in der Schule und hat dennnoch frei. Es handelt sich ja nicht um einen Stundenausfall (in dem man zum Betrieb muss), sondern um "befohlene Freizeit"... Also vor 10 Jahren war's noch so, dass man da auch wirklich frei hatte.
PS. So wurde das in Sachsen geregelt...
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Devastators
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Berufschule, das warn noch Zeiten.. die für mich bald wieder kommmen..
Eigentlich wurde ja schon alles gesagt, aber gab es nicht mal (so 3-5 ) Tage die jede Schule frei über das Jahr frei verteilen durfte (meistens wurden die Brückentage abgedeckt).
Wie sieht es dann mit diesen aus, es besteht ja Schulpflicht, also ist man in der Schule und hat dennnoch frei. Es handelt sich ja nicht um einen Stundenausfall (in dem man zum Betrieb muss), sondern um "befohlene Freizeit"... Also vor 10 Jahren war's noch so, dass man da auch wirklich frei hatte.
PS. So wurde das in Sachsen geregelt...
Haben Berufsschulen freie Brückentage?
Ich kenne das nur von "normalen" Schulen.
Normalerweise gibt es zwischen Schule und Ausbildungsbetrieb eine Regelung, ab welcher Tagesstundenzahl die Person nicht mehr im Betrieb erscheinen muß.
Dies hängt vorallem mit den zeitlichen Umständen zusammen, die der Auszubildene aufwenden muß, um an seinen Arbeitsplatz zu gelangen.
Beispiel: Drei Nachmittagsstunden fallen aus und der Azubi benötigt 1 Stunde um an den Arbeitsplatz zu gelangen. In diesem Fall würde ich kulant sein und der betreffenden Person unter gewissen Voraussetzungen den Nachmittag frei geben.
War während meiner Ausbildung auf 2 Berufsschulen.
Bei beiden war die Regelung, in Übereinstimmung mit den Betrieben, dass man bis inkl. der 6ten Stunde Unterricht haben musste. Sollte die Schule mal früher vorbei sein, so hat man im Betrieb zu erscheinen.
Unsere Lehrer waren aber immer so kulant und haben, sollten mal Stunden ausgefallen sein, die anderen Stunden nach Möglichkeit so verlegt, dass wir eben genau noch die 6te hatten und sind dann heim.
Auch haben unsere Lehrer nie die Betriebe darüber informiert, außer bei so manchen schwierigen Mitschülern.
Berufschule, das warn noch Zeiten.. die für mich bald wieder kommmen..
Eigentlich wurde ja schon alles gesagt, aber gab es nicht mal (so 3-5 ) Tage die jede Schule frei über das Jahr frei verteilen durfte (meistens wurden die Brückentage abgedeckt).
Wie sieht es dann mit diesen aus, es besteht ja Schulpflicht, also ist man in der Schule und hat dennnoch frei. Es handelt sich ja nicht um einen Stundenausfall (in dem man zum Betrieb muss), sondern um "befohlene Freizeit"... Also vor 10 Jahren war's noch so, dass man da auch wirklich frei hatte.
PS. So wurde das in Sachsen geregelt...
Es ist ja nicht so, dass du pro Jahr 113 Schultage haben musst (Zahl nur als Beispiel). Die duale Ausbildung sieht zwar 1,5 Tage pro Woche für die Berufsschule vor, aber eben auch 3,5 Tage für den Betrieb.
Da es in Deutschland eben auch Feiertage, etc gibt ist es eben nicht so einfach zu realisieren.
Lange Rede, kurzer Sinn:
Die Berufsschule meldet den "Bedarf" zu Beginn des Schuljahrs beim Betrieb an. Kommt nun Donnerstag ein Feiertag und es fällt daher der Berufsschultag am Freitag aus, so ist man verpflichtet in den Betrieb zu gehen.
Bevor nun irgendwelche Meldungen kommen "Bei mir muss ich dann nicht in den Betrieb":
Was der Betrieb für Vereinbahrungen mit den Azubis, bzw. den Schulen hat ist seine Sache...
@Threadstarter:
Sei zufrieden wenn dein Betrieb dich von der Schule befreit und die Schule dem Ganzen auch noch zustimmt! Denn wenn dein Betrieb dich wegen betrieblichen Gründen freistellt, dann solltest du auch den betrieblichen Gründen nachgehen und kannst schlecht Urlaub nehmen. Sollte was sein, kann dein Betrieb da ganz schön eins auf den Sack bekommen.
Genau aus diesem Grund hat mein Meister mir damals "erzählt", dass man natrülich auch spontan krank werden kann, wenn man Freitags Urlaub braucht und eigentlich Berufsschule hätte
wArRiNgO
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Wie kann der Betrieb dich denn von der Schule frei stellen? Glaube nicht dass das geht.
Bei uns hatten mal welche eine Azubifahrt vom Betrieb aus. Da musste der Betrieb schriftlich bei der Schule anfragen um die Leute freistellen zu lassen.
Urlaub nehmen an Berufsschultagen können wir ebenfalls nicht. Entweder man geht den Tag zur Schule oder man nimmt sich den Urlaub in den Ferien.
Sollte deine Firma dich aber wirklich frei stellen lassen haben, dann musst du meines erachtens auch einen Urlaubstag investieren wenn du nicht in den Betrieb willst.
Bei uns hatten mal welche eine Azubifahrt vom Betrieb aus. Da musste der Betrieb schriftlich bei der Schule anfragen um die Leute freistellen zu lassen.
Urlaub nehmen an Berufsschultagen können wir ebenfalls nicht. Entweder man geht den Tag zur Schule oder man nimmt sich den Urlaub in den Ferien.
Sollte deine Firma dich aber wirklich frei stellen lassen haben, dann musst du meines erachtens auch einen Urlaubstag investieren wenn du nicht in den Betrieb willst.
Devastators
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Wie kann der Betrieb dich denn von der Schule frei stellen? Glaube nicht dass das geht.
Bei uns hatten mal welche eine Azubifahrt vom Betrieb aus. Da musste der Betrieb schriftlich bei der Schule anfragen um die Leute freistellen zu lassen.
Urlaub nehmen an Berufsschultagen können wir ebenfalls nicht. Entweder man geht den Tag zur Schule oder man nimmt sich den Urlaub in den Ferien.
Sollte deine Firma dich aber wirklich frei stellen lassen haben, dann musst du meines erachtens auch einen Urlaubstag investieren wenn du nicht in den Betrieb willst.
Gibt es eine Schulpflicht für Volljährige in der Berufsausbildung?
Ich denke grundlegend erstmal nicht. (Mag sein, dass es eine begrenzte Fehlstundenanzahl für die anschließende Prüfung gibt.)
In erster Linie ist es doch der Arbeitgeber, der einen diesen Tag dann auch freistellen muss/kann, mit ihm hat man schließlich einen Arbeitsvertrag unterschrieben.
Gibt es eine Schulpflicht für Volljährige in der Berufsausbildung?
Ich denke grundlegend erstmal nicht. (Mag sein, dass es eine begrenzte Fehlstundenanzahl für die anschließende Prüfung gibt.)
In erster Linie ist es doch der Arbeitgeber, der einen diesen Tag dann auch freistellen muss/kann, mit ihm hat man schließlich einen Arbeitsvertrag unterschrieben.
Mit Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages hat man sich auch für die Berufsschule verpflichtet. Hat nichts mit Volljährigkeit zu tun.
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