Vorratsdatenspeicherung & Sammelklage

m_hbg

Captain Special
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Hallo @All,
ich möchte hier nun einfach mal einen Thread zum obigen Thema eröffnen und wenn es jemanden interessiert kann er es ja mal durchlesen und sich informieren. Und vielleicht ist das Thema ja auch so interessant das auch die hier Verantwortlichen mal darüber nachdenken ob man nicht mal -zumindest vorübergehend- einen direkten Link einstellen könnte/sollte?!



Also, für @All die die es evt interessiert!
Es geht wie zu sehen ist um das Thema "Vorratsdatenspeicherung & Sammelklage". Ich will hier aber nichts zu dem Thema selber sagen da es sonst wieder zu unübersichtlich würde sondern nur auf folgendes Hinweisen:

1.) 5-Minuten-Info: Vorratsdatenspeicherung
Hier mal ein direkter Link um sich auf die Schnelle zum Thema zu informieren u/o um sich je nachdem weiterzuklicken;
http://www.vorratsdatenspeicherung.de


2.) Sammeklage
Und hier nochmals ein direkter Link auf der gleichen HP, jedoch zum Thema Sammeklage und wo auch diesbezügliche Fragen beantwortet werden. Wer sich an einer solchen -im übrigen für uns auch kostenlose(aber liest dort selber)- Sammelklage "beteiligen" will kann dies dann;

a) direkt über gleich folgenden Link tun! Oder

b) er kann sich dort (auch)eine Datei runterladen, den Inhalt ausdrucken und -nach genauem Lesen- und Ausfüllen das dann auch mit der Post verschicken.

Also für alle die die es interessiert und sich -auch- schriftlich beteiligen/unterstützen wollen;
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/51/70/

... die Seite ist ggf etwas blöde aufgebaut und wer nur "schwarz" sieht scrollt etwas noch unten!



So, dann mal viel Spaß -oder auch nicht. Wer will kann die Infos ja auch weiterreichen und so vielleicht auch dazu beitragen das in diesem Lande so einiges nicht überhand nimmt. Ansonsten erspare ich mir hier der Übersicht wegen jeden weiteren Kommentar und es kann dann ja jeder selber Lesen und für sich Entscheiden.

NG m_hbg
 
Zuletzt bearbeitet:
OK, Frage an die Juristen: Ist eine Verfassungsklage in Deutschland kostenlos? Dass der RA kein Geld will, ist ja schön und gut (würde ich übrigens unbedingt schriftlich haben wollen). Aber in aller Regel gibt es doch auch noch Gerichtskosten und Kosten der Gegenseite, die bezahlt werden müssen, wenn man verliert. Ist das vor dem BVerfG anders? Immerhin, wenn er gewinnt will ja auch RA Starostik dem unterlegenen Staat für jeden Klagenden die Kosten in Rechnung stellen..........


Handelt ein RA eigentlich berufsrechtswidrig, wenn er seine Dienste abweichend von der Gebührenordnung für RA günstiger bzw. gar kostenlos anbietet?
 
Afaik gibts doch gar keine Sammelklagen in 'schland, oder?
 
Hallo,
zum allg. Punkt der "Sammelklage", ob nun in Dt. zulässig oder nicht sowie ob und wem es dann etwas kostet u.v.a.m., dazu könnte ich als Nichtjurist zwar auch etwas sagen u. erklären, aber ich denke das würde dann (gerade bei mir)viiel zu laaang. Und außerdem denke ich auch daß (gerade auch)das alles viiel besser und ausführlicher auf o.g. HP erklärt u. beantwortet wird. Denn wie ich auch schon eingangs darauf hingewiesen habe werden dort auch viele Fragen beantwortet.

Also, auch wenn dann in diesem Fall nur der juristische Teil interessieren sollte, am besten einfach mal auf obiger HP vorbeigucken und dann werden -auch- alle diese Fragen beantwortet und erklärt :-)

NG m_hbg



p.s.
Bevor irgend welche merkwürdigen Fragen oder Anmerkungen kommen;
Ich selber habe ansonsten nichts mit obiger HP oder den dort aufgeführten RA u/o Personen zu tun. Der einzige Grund warum ich auf diese Seite/HP hinweise ist, weil es mich immer mehr (sehr Milde ausgedrückt) anödet wie hier in diesem Land immer mehr der kleine Mann von unseren(?!) Volksvertretern für blöde verkauft wird und wie die Gesetze durch Schüren von Terrorängste aufgeweicht werden. Und das ist bei weitem nicht alles!!
Doch bevor ich noch warmlaufe und mich über diese rot-schwarz-gelb-grüne Brut aufrege u. hochrede, höre ich lieber auf. Denn schließlich ist das hier ja eigentlich kein Politik- und noch weniger ein Nörgel-Pöbelforum sondern ein gesittetes PC-Forum ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, ja, ich hab das schon gelesen. Ich wollt halt von einem in der Materie wissen, ob es wirklich so sein kann. Ich zitier mal von der HP:

"Welche Kosten entstehen mir?
Das Gerichtsverfahren und Ihre Vertretung vor Gericht ist für Sie kostenfrei. Ihnen entstehen also keinerlei Gerichts-, Anwalts- oder sonstige Kosten. Dies gilt auch dann, wenn die Verfassungsbeschwerde keinen Erfolg haben sollte. "

Ist ja schön. Mir war nur bisher immer bekannt, dass Verfahren vor dem Sozialgericht keine Gerichtskosten verursachen. Dass das bei einem Verfahren vor dem BVerfG auch so ist, hätte ich halt gerne von jemandem mit Ahnung bestätigt. Und das die Gegenpartei, sprich die Punzelrepublik Deutschland, nicht ihre Kosten geltend machen kann in dem Falle, dass ich als Kläger unterliege. Wenn das so ist ist ja gut.


edit: ok, zumindest das Verfahren vor dem BVerfG ist kostenlos, wenn es nicht offensichtlich missbräuchlich angerufen wird. Siehe hier: http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/vb.html
Bliebe noch die Frage, ob die BRD Rechtskosten geltend machen kann, aber ich vermute mal nicht, oder?
 
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Also wenn das umsonst sein soll, dann bin glatt dabei, allerdings sollte man mir irgend ein Schriftstück geben, da ich im Moment kein RA leisten kann.

Wie schon gesagt, erst ein Schriftstück, dann meine Beteiligung an der ganzen Sache, da ich die Sache mit der Vorratsdatenspeicherung regelrecht eine Frechheit finde, das ist nichts anderes als die Demokratie und die Privatsphäre mit Füßen zu treten.

Leider kann ich mir kein RA leisten, aber meine Stimme habt ihr auf jeden Fall, allerdings möchte ich auch eine gewisse Sicherheit, nicht das, wenn man das Verfahren verliert ich eine Rechnung in Höhe von 1.760,89 € bekomme (Zahl ist einfach nur erfunden)!!!
 
Werden die eventuell anfallenden Kosten nicht vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung übernommen? In der FAQ steht, dass man an die Bevollmächtigung einen (formlosen) Zettel heften soll, auf dem man jegliche finanzielle Beteiligung ausschließt...
 
Juristisch gesehn ist es keine Sammelklage, sondern 7000 Klagen mit exakt dem gleichen Inhalt und dem gleichen Prozessbevollmächtigten.

Und woher der RA sein Geld bekommt ist ja egal, für euch kostets nix und gut.

Und wer n BGB hat kann da reinguggn da stehts auch drin dasses kostenlos ist.
 
Juristisch gesehn ist es keine Sammelklage, sondern 7000 Klagen mit exakt dem gleichen Inhalt und dem gleichen Prozessbevollmächtigten.

Und woher der RA sein Geld bekommt ist ja egal, für euch kostets nix und gut.

Und wer n BGB hat kann da reinguggn da stehts auch drin dasses kostenlos ist.

Finde ich gut, das das kostenlos ist, aber mal eine andere Frage, woher wird der Rechtsanwalt sein Rechtsanwaltshonorar bekommen?

Und was passiert, wenn man den Prozeß verliert? Wie schauts dann aus mit Kosten?
 
Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist kostenfrei. Der Anwalt wird vom AK-Vorratsdatenspeicherung bezahlt, sofern er etwas abrechnen will/muss.

Ihr dürft denen ruhig glauben - das sind keine Politiker.

Und wenn die trotz des Versprechens Kohle wollen, kann man sich ja immer noch nen Anwalt nehmen ... ;D
 
Finde ich gut, das das kostenlos ist, aber mal eine andere Frage, woher wird der Rechtsanwalt sein Rechtsanwaltshonorar bekommen?

Und was passiert, wenn man den Prozeß verliert? Wie schauts dann aus mit Kosten?


Hallo @All,
hab's ich doch bald glatt vergessen das es auch noch Wichtiges wie dies hier gibt.... - werde also wohl doch schon alt und greise ;-)

Also, mit Blick auf oben gestellte Frage; Auch wenn ich bestimmt nicht für andere Aussagen kann und obwohl auch das alles genau auf o.g. HP erklärt wird, möchte ich nun nochmals etwas zu den RA-Kosten/-erstattung sagen. Somit folgender Erklärungsversuch mit meinen Worten;


Was in diesem Fall die oben erwähnten RA-Kosten betrifft, und zwar egal ob gewonnen oder verloren - ob bei Gericht oder sonst wem, so fallen da für "uns" keinerlei Kosten an!!! Worum es hier bei der so genannten Sammelklage geht ist grob gesagt folgendes;

Wegen diesem umstrittenen Gesetzesentwurf gibt es außer/neben uns "Normalbürger" auch noch einige "hochgestellte" und "finz besserbetuchte" Mitbüger denen es auch nicht gefällt das sie vorweg verdächtigt und das deren Tel.-/Net-/SMS-/Mail-Daten wie beabsichtigt auf Vorrat gesammelt werden. Und von diesen von mir genannten "finz. Besserbetuchten" streben einige im Falle dass das Gesetzt durchgewunken wird eine Klage an bzw. wollen vor Gericht ziehen und haben daher -natürlich- auch RA beauftragt. DIESE "netten Mitbüger" kommen dann in diesem Fall natürlich auch für die entsprechenden RA- oder Gerichtskosten auf -egal ob gewonnen, verloren oder "unentschieden" ;-)
WIR aber, die sich an einer solchen Sammeklage beteiligen, sind im gewissen Sinne "nur" für die "Unterstützung" da um denen beim Gericht/BGH zu zeigen das es noch VIIIELE andere Bürger in diesem Lande gibt die mit solchen "Spitzelgesetzen" und mit "Vorverurteilungen" auch unzufrieden sind( ähm, habe extra nicht die Politiker genannt, denn dann müßten wir ja immer vor Gericht ziehen ;-) ).


So, ich hoffe mal daß ich das soweit richtig und auch verständlich erklärt habe. Ansonsten wie gesagt; einfach mal auf obige HP gucken da dort nicht nur alle Fragen beantwortet u. erklärt werden, sondern wo u.a. auch wortwörtlich geschrieben steht wie es sich verhält und dass es für uns "kleinen Mann" nichts kostet :-)

NG
m_hbg
 
Moin moin @All,
wo ich grad hier bin will ich mal mich -bzw diese "Sache"- auf diesem Wege und frecher Weise in Erinnerung zurückholen. Oder befürworten etwas alle unsere "freien" Bürger diese Sammelwut der Politiker-Brut?!


Allen noch einen schönen Tag und WE wünschend,
m_hbg
 
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