Die Stadtangabe bei Ebay ist keine Eigenschaft des Kaufgegenstandes. Ein Rücktrittsrecht besteht sicher nicht.
Da bei Ebay wird grds. versandt und nicht abgeholt wird, ist die Angabe eher uninteressant.
Selbstr wenn Du den Verkäufer gefragt hättest und dieser hätte bzgl. der Stadt eine falsche Angebe gemacht, dann wäre mE auch ein Rücktritt ungerechtfertigt. Der Verkäufer müsste Dir die Fahrtkosten erstatten bzw. die Verdandkosten selber tragen, je nachdem, was billiger ist.