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Preis normal?? 2900XT 130€
- Ersteller Saulus
- Erstellt am
Ja im MM bekommt man einen Artikel für den Preis, der draufsteht.
Hab vor Jahren ein Spiel, das normalerweiße 49,90€ kostet, für 9,99€ bekommen, da es falsch ausgezeichnet war. Musste nur die Verkäuferin überzeigen xD
Aber ob es auch im WWW gilt, hab ich keine Ahnung.
Hab vor Jahren ein Spiel, das normalerweiße 49,90€ kostet, für 9,99€ bekommen, da es falsch ausgezeichnet war. Musste nur die Verkäuferin überzeigen xD
Aber ob es auch im WWW gilt, hab ich keine Ahnung.
Thunderbird 1400
Grand Admiral Special
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Das stimmt meiner Meinung nach nicht. Wenn die das trotzdem für den falsch ausgezeichneten Preis verkaufen, dann nur auf Kulanz.
invitatio ad offerendum = Einladung zur Abgabe eines Angebotes
https://ruessmann.jura.uni-saarland.de/bvr2003/faelle/antragfall.htm
Wenn das Aufstellen ausgezeichneter Waren im Supermarkt wirklich ein Angebot wäre, dann käme in der Tat - wie C meint - mit dem Vorzeigen der Ware an der Kasse als konkludenter Annahmeerklärung ein Kaufvertrag zustande; das Herausnehmen der Ware aus dem Regal würde dafür allerdings noch nicht genügen, weil dieses Verhalten bei objektiver Betrachtung noch keinen hinreichenden Schluss auf die Kaufabsicht des Kunden zulässt, es diesem vielmehr nach der Verkehrssitte unbenommen bleibt, die Ware bis zum Vorzeigen an der Kasse jederzeit wieder in das Regal zurückzulegen.
Es ist allerdings fraglich, ob man dem Vorgang des Auslegens von Waren in einem Selbstbedienungsmarkt durch Auslegung (§§ 133, 157 BGB) die Bedeutung eines rechtlich verbindlichen Angebotes entnehmen kann, das der Kunde, um einen Vertragsschluss herbeizuführen, nur noch anzunehmen braucht. Dagegen spricht alleine schon der Umstand, dass es sich in einem Geschäft - wie auch der Kunde weiß - nie ganz vermeiden lässt, dass es zu Falschauszeichnungen kommt. In diesem Fall will der Geschäftsinhaber aber erkennbar noch die Möglichkeit haben, von einem Geschäft zu den Bedingungen der Falschauszeichnung Abstand zu nehmen. Darüber hinaus ist es auch nicht auszuschließen, dass der Geschäftsinhaber mit einem bestimmten Kunden keinen Vertrag schließen will, etwa weil dieser z.B. wegen vorangegangener Ladendiebstähle oder Beleidigungen des Personals Hausverbot hat oder aber weil er wie vorliegend als Konkurrent Sonderangebote durch Massenaufkauf zunichte machen will. Es ist zwar zuzugeben, dass diese Vorkommnisse in dem meist nahezu anonymen Geschäftsbetrieb die Ausnahme darstellen und dass der Geschäftsinhaber potentiell mit allen Kunden "ins Geschäft kommen" will, doch ändert dies nichts daran, dass der Geschäftsinhaber ein schutzwürdiges Interesse daran hat, nicht in jedem Falle schon durch das Aufstellen der Ware gebunden zu sein. Auf Grund dieser Interessenlage ist der herrschenden Meinung, die in dem Aufstellen ausgezeichneter Ware in einem Selbstdienungsladen eine invitatio ad offerendum sieht, beizupflichten.
invitatio ad offerendum = Einladung zur Abgabe eines Angebotes
https://ruessmann.jura.uni-saarland.de/bvr2003/faelle/antragfall.htm
brabe
Grand Admiral Special
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Ja im MM bekommt man einen Artikel für den Preis, der draufsteht.
Hab vor Jahren ein Spiel, das normalerweiße 49,90€ kostet, für 9,99€ bekommen, da es falsch ausgezeichnet war. Musste nur die Verkäuferin überzeigen xD
Aber ob es auch im WWW gilt, hab ich keine Ahnung.
Na dann kann ja jeder die Schilder tauschen
Na dann kann ja jeder die Schilder tauschen
Nicht einmal das geht immer. Wie will man denn den EAN-Code ändern? Die Ware wird halt eingescannt und fertig. EAN (geht manchmal) tauschen geht auch nicht. Denn dann stimmt die Warenbezeichnung nicht mehr mit der Ware überein.
Patmaniac
Grand Admiral Special
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Sie kamen dir da wohl zuvor:
Schön, ein 5€ Gutschein, den nehme ich doch gerne! Hat's also doch was gebracht...
Sie hatten gestern bei uns oben genannten Artikel bestellt. Leider gab es hier einen Zuordnungsfehler bei der Shopsynchronisierung, weshalb der Artikel zu einem flaschen Preis im Shop gelistet wurde.
Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass wir Ihnen die Grafikkarte nicht zum angegebenen Preis liefern können. Die bestehenden Bestellungen müssen wir deshalb leider stornieren. Sollten Sie bereits per Vorauskasse überwiesen haben, geben sie uns bitte kurz Ihre Bankverbindung an, damit wir Ihnen den Betrag umgehend zurück erstatten können.
Als kleine Entschädigung möchten wir Ihnen einen Einkaufsgutschein von 5,- anbieten. Geben Sie dazu bitte Ihre Auftragsnummer mit an. Wir werden Ihnen den Gutscheincode dann per E-Mail zukommen lassen.
Wir möchten uns vielmals für diesen Fehler entschuldigen und hoffen auf Ihr Verständnis.
Schön, ein 5€ Gutschein, den nehme ich doch gerne! Hat's also doch was gebracht...
tr0nje
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Ne Flasche Bier für 130,-€flaschen Preis
Da vergeht einem ja 's saufen.
Andy06
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Nicht einmal das geht immer. Wie will man denn den EAN-Code ändern? Die Ware wird halt eingescannt und fertig. EAN (geht manchmal) tauschen geht auch nicht. Denn dann stimmt die Warenbezeichnung nicht mehr mit der Ware überein.
und ob EAN Code tauschen geht und funktioniert. Ich kannte damals jemanden, der hat in einem großen elektronicmarkt einfach ein CD-Laufwerk gekauft und dann zu Hause den EAN Code eingescannt und sich davon Aufkleber gemacht. Dann ist er wieder in den Markt und hat sich einen doppelt so teuren Brenner geschnappt, die Codes überklebt und den dann zum Preis den normalen Laufwerks gekauft. das gind ne ganze weile gut. aber irgendwann hats mal ne kassiererin gemerkt... aber naja
Patmaniac
Grand Admiral Special
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Ist wohl zu raffgierig geworden und wollte den neuen Brenner dann für 1,99€ haben oder wie?aber irgendwann hats mal ne kassiererin gemerkt... aber naja
FHen1979
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Ausgeschilderte Werbepreis sind nur dann - nach den ungeschriebenen Gesetzen - bindend, wenn der Anbieter keinen Hinweis auf mögliche Druckfehler gibt. Es reicht, wenn dies z.B. bei seinen AGBs steht.
Hieße z.B. bei einem Werbeprospekt: steht nirgendwo, daß Druckfehler & Irrtümer vorbehalten sind, ist das Angebot eigentlich bindend!
Allerdings: ein Händler ist nicht verpflichtet, jedem Kunden etwas zu verkaufen. Ein Kunde kann einen Händler nicht zwingen, die Ware an ihn auszuhändigen.
Was noch dazu kommt: ein solches Angebot richtet sich an die Allgemeinheit und nicht an einen persönlich. Heißt auch, daß du mit deiner Bestellung deine persönliche Willenserklärung abgibst, den angebotenen Artikel zu erwerben. Ob der Händler mit seiner Annahme deine Erklärung bestätigt, ist eine andere Sache.
Gruß
Frank
Hieße z.B. bei einem Werbeprospekt: steht nirgendwo, daß Druckfehler & Irrtümer vorbehalten sind, ist das Angebot eigentlich bindend!
Allerdings: ein Händler ist nicht verpflichtet, jedem Kunden etwas zu verkaufen. Ein Kunde kann einen Händler nicht zwingen, die Ware an ihn auszuhändigen.
Was noch dazu kommt: ein solches Angebot richtet sich an die Allgemeinheit und nicht an einen persönlich. Heißt auch, daß du mit deiner Bestellung deine persönliche Willenserklärung abgibst, den angebotenen Artikel zu erwerben. Ob der Händler mit seiner Annahme deine Erklärung bestätigt, ist eine andere Sache.
Gruß
Frank
Zuletzt bearbeitet:
und ob EAN Code tauschen geht und funktioniert. Ich kannte damals jemanden, der hat in einem großen elektronicmarkt einfach ein CD-Laufwerk gekauft und dann zu Hause den EAN Code eingescannt und sich davon Aufkleber gemacht. Dann ist er wieder in den Markt und hat sich einen doppelt so teuren Brenner geschnappt, die Codes überklebt und den dann zum Preis den normalen Laufwerks gekauft. das gind ne ganze weile gut. aber irgendwann hats mal ne kassiererin gemerkt... aber naja
Betrug und geg. noch Urkundenfälschung. Hat er noch Bewährung bekommen oder ging es direkt in den Knast?
FHen1979
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und ob EAN Code tauschen geht und funktioniert. Ich kannte damals jemanden, der hat in einem großen elektronicmarkt einfach ein CD-Laufwerk gekauft und dann zu Hause den EAN Code eingescannt und sich davon Aufkleber gemacht. Dann ist er wieder in den Markt und hat sich einen doppelt so teuren Brenner geschnappt, die Codes überklebt und den dann zum Preis den normalen Laufwerks gekauft. das gind ne ganze weile gut. aber irgendwann hats mal ne kassiererin gemerkt... aber naja
Einem solchen Kunden wünsche ich einen ganz besonderen Ladeendetektiv aus Frankfurt. Der ist so geil. Handschellen, derbe Redensart mit gefassten Dieben oder Betrügern.
Und bei solchen "Kunden" sage ich nur: in jeder Stadt gibt es nachts GANZ DUNKLE Ecken und Typen mit Schlagringen.
Andy06
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Einem solchen Kunden wünsche ich einen ganz besonderen Ladeendetektiv aus Frankfurt. Der ist so geil. Handschellen, derbe Redensart mit gefassten Dieben oder Betrügern.
Und bei solchen "Kunden" sage ich nur: in jeder Stadt gibt es nachts GANZ DUNKLE Ecken und Typen mit Schlagringen.
ach was da raus kam weiß ich nicht. ist sicherlich auch nicht die feine art sowas. aber naja, kunden gibts ja überall... wobei man dem das sicherlich nie nachweisen konnte, wenns keiner gesehen hat und nichts aufgenommen wurde. kann doch jeder den EAN Code überkleben und dann doch schiss bekommen und es zurück stellen.
und was die dunklen ecken nachts angeht... ich glaube sowas passiert bei sowas nicht
es ging ja auch nur darum, dass es schon "tolle" einfälle gibt, geld zu sparen....
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