Seite über einen Lehrer - üble Nachrede?

DerIch

Cadet
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Hallo,

im Mai letzten Jahres haben 2 Mitschüler, welche ich recht gut kenne, eine Seite über einen unserer Lehrer gemacht. Sie lautet www.latein-bei-helpi.de.vu. Sie befindet sich auf dem server eines Freundes von mir, der die beiden Personen auch kennt.

Nun hat mich letztens der Lehrer letztens gefragt, ob ich denn Websiten erstellen könne. Da ich da leider anfangen musste zu lachen^^, musste ich gestehen, dass ich die seite zwar kenne - fast jeder aus der schule tut dies -, selber aber nichts damit zu tun habe und auch die Ersteller nicht kenne.
Als unsere Klasse sich bei ihm beschwert hat (Gründe sind irrelevant, z.T. aber aus seinen Sprüchen deutbar), hat er auch die Seite in der gesamten Klasse angesprochen. Es sei doch eine Unverschämtheit und was weiß ich nicht alles.

Heute hat er die Seite erneut angesprochen, dieses Mal jedoch in verschiedenen (allen?!) Klassen. Er redete zunächst von übelster Nachrede und versuchte, ein paar der Sprüche zu leugnen. Dann sagte er, die Ersteller der Seite sollen sich melden. Auch sollte/n sich die Person/en melden, die den Erstellern der Seite den Spruch mit dem MG (den er nur in unserer Klasse erwähnt hat) geschickt haben. Er wäre schon von mehreren Eltern auf die Sprüche der Seite aufmerksam gemacht worden sein. Dann drohte er, wenn sich niemand bei ihm melde und er die betroffenen Personen ausfindig gemacht habe, mit der Seite zum Schulleiter zu gehen. Dies hat er jedoch nur einmal gesagt und auch nur bei uns in der Klasse (ich kann verstehen warum...). Jedoch meinte er dann, die Ersteller zu verklagen, da er sie ja ganz einfach durch ein Schreiben an den Betreiber der Seite herausfinden könne . Es gäbe vor einigen Monat einen ähnlichen Fall, bei dem der/die Schüler auf 5000€ Schadensersatz verklagt worden seien.

Nun habe ich einige Fragen zur Rechstlage:

1) Hat er überhaupt die Möglichkeit die Autoren de Seite herauszufinden?
2) Ist die Seite verboten?
3) Womit müssten die betroffenen Personen rechnen, wenn es Beweise gäbe und sie verklagt werden würden (nur von Bedeutung wenn die Antwort von 2) "Ja" wäre)
4) Macht sich mein Freund durch das Hosten der Seite Strafbar
5) Wisst ihr etwas über den von ihm angesprochenen Fall?

mfG DerIch
 
Woher kennt er den bitte schön die Seite..

Aber auch unsereSchule hat so einenBlödsinn..und einige Lehrerwissen dasessiegibt nein sie finden siesogar gut *Klassenlehrer* zumBleisftig..

http://www.dampfnuessli.ch.vu/

also weiss ja ned..

aber nur soviel dazu
 
den spruch mit dem mg und dem erschießen finde ich schon ziemlich übel,den als lehrer sollte man doch vorbild sein.
wenn ich mir vorstelle ein schüler kommt in die klasse und der lehrer ist auch schon da und der schüler sagt dann ich sollte euch alle erschießen,der müßte dann doch sofort zum ober macker gehen oder?
ich würde mal sowelche sprüche aufschreiben und zum direktor gehen(mit mehreren zeugen natürlich),den so welche leute sind nicht im stande unsere elite auszubilden! ;D
 
Original geschrieben von I²K
Dann is 1. ja geklärt.

Eher nicht. Denn die Seite müßte zwar ein Impressum habe, aber ich finde es nicht.
Zivilrechtlich könnte der Lehrer ein Urheberrecht an den lateinschen Texten bei den unteren Jahrgangsstufen haben und somit einen Anspruch auf Entfernung und gegebenenfalls Schadensersatz.
 
Original geschrieben von AMDFan
Eher nicht. Denn die Seite müßte zwar ein Impressum habe, aber ich finde es nicht.
Zivilrechtlich könnte der Lehrer ein Urheberrecht an den lateinschen Texten bei den unteren Jahrgangsstufen haben und somit einen Anspruch auf Entfernung und gegebenenfalls Schadensersatz.

Haben de.vu einen Admin-C?
Eigentlich auch egal. Bei Anzeige wird es nicht schwer sein die Daten zu bekommen.
 
warum regt sich der lehrer über die spruchseite auf?? haben da auch nen lehrer. der kennt die seite mit seinen sprüchen und ließt auch regelmäßig nach was er so sagt. aber es ist nichts beleidigendes. eher "lehrerlustig"

mal ne ot frage. sagt euer lehrer das einfach so? oder nur wenn er schlecht gelaunt ist bzw ihr ihn geärgert habt oder nichts wusstet?

haben nämlich auch einen dem das sehr ähnlich kommt. er unterrichtet übrigens französisch. und fordert dauernt schmerzensgeld für seine ohnre. aus welchem grund auch immer *noahnung* ;D
 
ich hab 1 Minute gebraucht und den vollständigen Namen des "Betreibers" zu finden (Vorname fängt doch mit B und sein Nachname mit U an und 21 ist er auch - oder? :] ) - auf ganz einfacher Weise -> steht ja alles auf den anderen Seiten die sich noch auf dem "Server" befindet

seinen Namen kann man aber auch über seinen Provider herausfinden (also über die IP Adresse von seinen "Server" - scheint ja nur ein DSL von der Telekom (bzw. T-Online) zu sein) - natürlich geht das dann erst nach Anzeige und Beantragung von Akteneinsicht durch den Anwalt...

und du hast gleich eine PM von mir ;)
 
Original geschrieben von Bullet4u
ich hab 1 Minute gebraucht und den vollständigen Namen des "Betreibers" zu finden (Vorname fängt doch mit B und sein Nachname mit U an und 21 ist er auch - oder? :] ) - auf ganz einfacher Weise -> steht ja alles auf den anderen Seiten die sich noch auf dem "Server" befindet

seinen Namen kann man aber auch über seinen Provider herausfinden (also über die IP Adresse von seinen "Server" - scheint ja nur ein DSL von der Telekom (bzw. T-Online) zu sein) - natürlich geht das dann erst nach Anzeige und Beantragung von Akteneinsicht durch den Anwalt...

und du hast gleich eine PM von mir ;)


stimm dir zu. wäre auch meine vermutung ;D
 
die Sprüche, die der Lehrer da abgelassen hat sind doch mal unter aller Sau.
ich empfinde das als Spass, aber wenn das mal nicht zivilrechtlich Probleme für IHN geben kann.

Einige Beleidigungen, Drohungen.....

Der Lehrer sollte lieber Schiss haben, Probs zu bekommen, anstatt auf die Schüler loszugehen.
 
Ja holla die Waldfee, das ist ja mal nicht schlecht. So Sprüche hat noch nicht mal mein Geschichtslehrer zu seinen besten Zeiten gerissen!

Zivilrechtlich könnte der Lehrer ein Urheberrecht an den lateinschen Texten bei den unteren Jahrgangsstufen haben

Aber sich von wegen Urheberrecht auf die Texte der Unterstufenklassen zu mokieren halte ich für echt lächerlich. *lol* Hätte das jetzt in irgend einem von ihm persönlich verfassten Buch gestanden, wäre es ja vielleicht (mit Kopfschütteln) verständlich gewesen.
Sowas kann sich doch eigentlich jeder halbwegs gute Oberstufenschüler oder Lateinstudent aus dem 1. Semester aus den Fingern saugen. Ausserdem ist einer der Texte, den ich mal so wahllos von der Seite genommen hab, IMHO grammatischer Schrott.

Vilicus inquietus est, Syrum enim querit.
Die Wortstellung ist IMHO totaler Murks, "enim" passt da gar net. *klugschwätz* ;D

Da könnte ich ja auch hergehen und einen Übungstext auf Deutsch für den Deutschunterricht schreiben und mir dann den Satz "Max geht ums Haus" urheberrechtlich schützen lassen.
Mir wäre das peinlich, auf das Urheberrecht solcher Texte zu bestehen.

Ich finds total pillepalle, was der vom Stapel reisst.
 
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